Folgen Sie uns
21. März 2020
Redaktion

Ausgangsbeschränkungen – in Bayern landesweit, in Freiburg im Stadtgebiet

Als erstes Bundesland hat Bayern flächendeckend Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen. Der Gang zum Sanitätshaus – und damit wohl auch zum Orthopädieschuhmacher – ist aber weiterhin erlaubt.



Foto: shintartanya/Adobe Stock

Nach der vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

Triftige Gründe sind insbesondere:

  1. a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  1. b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
  2. c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten,Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben.

 

Das baden-württembergische Freiburg hat als erste Großstadt wegen der Corona-Epidemie eine eingeschränkte Ausgangssperre verhängt. Das Betretungsverbot für öffentliche Orte gilt vom 21. März bis 3. April. Hintergrund ist die Nähe zu den Notstandsgebieten in Frankreich und der Schweiz und dass öffentliche Apelle nichts bewirkt haben. Das Betretungsverbot bedeutet nach Angaben der Stadt, dass öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden.

Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Man dürfe zudem weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen. Auch Orthopädieschuhtechnik-Betriebe dürfen nach dieser Regelung noch geöffnet bleiben. Doch auch sie merken natürlich die Auswirkungen, wenn das öffentliche Leben lahmgelegt wird. Ein Betrieb in der Freiburger Innenstadt hat schon die Konsequenz gezogen und wird ab nächster Woche für seine Mitarbeiter die Kurzarbeitsregelung in Anspruch nehmen. Die Patienten habe man informiert, dass sie fertige Hilfsmittel noch abholen konnten. Wenn 95 Prozent aller Geschäfte in der Innenstadt geschlossen haben und der Kundenverkehr praktisch zum Erliegen komme, dann ergebe es keinen Sinn, noch weiter geöffnet zu haben. Dann käme auch niemand mehr mit einem Rezept für Einlagen. Es sei auch nicht geplant, nur stundenweise aufzumachen. Das Geschäftstelefon sei auf die private Nummer umgeleitet, falls es einen Notfall gebe. Ansonsten würden bereits eingegangene Aufträge bearbeitet. Wie lange der Betrieb geschlossen bleibt, ist noch nicht klar. Das hänge von den weiteren Entwicklungen ab.

Die Orthopädieschuhtechnik Buderer mit Geschäften in Denzlingen und Gundelfingen im Umland von Freiburg will dagegen bis auf weiteres geöffnet bleiben. Im Umland gilt die Ausgangssperre nicht, aber, es sei schon bemerkbar, so Carmen Buderer, dass die Patientenfrequenz sinke. Für den März sei man noch gut mit Aufträgen ausgelastet, für den April müsse man schauen, wie sich die Lage entwickelt. Den angegliederten Schuhhandel hat man komplett eingestellt und mit Absperrbändern abgetrennt, so dass sie Patienten nur noch in der Orthopädie bedient werden.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
Zurück
Speichern
Nach oben