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28. September 2023
Annette Switala
Hilfsmittelversorgung

Krankenkassen fordern Ausschreibungen und mehr Wettbewerb

Am 27. September haben sich der GKV-Spitzenverband, die AOK Bayern und die Techniker Krankenkasse in einer Pressekonferenz erneut für stärkere Steuerungsinstrumente in der Hilfsmittelversorgung ausgesprochen. Unter anderem fordern sie die Rückkehr zu Ausschreibungen und eine konsequente Anwendung des Kartellrechts auf Verhandlungsgemeinschaften der Leistungserbringer. Außerdem treten sie dafür ein, den Wettbewerb unter Leistungserbringern wieder zu verstärken.
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Foto: htpix/Adobe Stock

Stärkere Steuerungsinstrumente gefordert

Die GKV-Ausgaben für Hilfsmittel seien in nur 15 Jahren um 81 Prozent auf fast 10,4 Milliarden Euro gestiegen, betonte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Dies zeige, dass der Versorgungsbedarf hoch sei – deshalb brauche es „effiziente Steuerungselemente in der Hilfsmittelversorgung, die den Wettbewerb neu beleben.“

Er sprach sich für „rechtssichere Rahmenbedingungen“ für Festbeträge aus – ebenso für die Möglichkeit, in „geeigneten Bereichen“ auszuschreiben. „Ein Preis- und Qualitätswettbewerb zwischen den Anbietern wird unsere Versicherten qualitativ hochwertig versorgen und der Preisspirale nachhaltig etwas entgegensetzen“, so Kiefer.

Wettbewerb soll durch Ausschreibungen wieder angefacht werden

Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, sagte, dass es seit dem Verbot der Ausschreibungen für Hilfsmittel im Jahr 2019 zu deutlichen Preissteigerungen gekommen sei. Gleichzeitig habe man keine Verbesserung der Versorgung feststellen können. „Das zeigt, dass die Ausschreibungen ein wirkungsvolles Instrument für eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln sein können. Deshalb fordern wir, den Krankenkassen diese Möglichkeit wieder zur Verfügung zu stellen.“

Krankenkassen wollen mehr Transparenz bei Mehrkosten

Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Techniker Krankenkasse, sprach sich dafür aus, die Versicherten stärker „vor unnötigen Mehrkosten zu schützen“. Die Verträge der TK seien so gestaltet, dass alle Versicherten ohne Mehrkosten mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln versorgt werden könnten. „Das muss jedem Versicherten bei der Hilfsmittelabgabe durch das Sanitätshaus oder Fachgeschäft deutlich erklärt werden. Besteht dann noch ein Wunsch nach „mehr“ – zum Beispiel nach einer Wunschfarbe oder zusätzlichem Komfort – ist das zu dokumentieren, denn Versicherte brauchen die Transparenz für eine informierte Entscheidung.“

Die TK gehe inzwischen dazu über, in vielen Verträgen zwei mehrkostenfreie Produkte anbieten zu lassen. „Dies sollte zusammen mit einer Dokumentationspflicht der Mehrkosten gesetzlicher Standard werden“, forderte Ballast.

Krankenkassen möchten Vertragsinhalte nur Betrittswilligen zugänglich machen

GKV-Spitzenverband, AOK Bayern und TK bekräftigen in der Pressekonferenz nochmals sechs Forderungen aus dem bereits veröffentlichten GKV-Positionspapier.

  1. Steuerungsinstrumente für rechtssichere Ausschreibungen und Festbeträge stärken
  2. den Wettbewerb unter Leistungserbringenden wiederbeleben
  3. Kartellrecht konsequent anwenden, um Verhandlungsgemeinschaften zum Nachteil der Versichertenversorgung zu verhindern
  4. Leistungserbringende müssen Gründe für Mehrkosten elektronisch an Kassen übermitteln
  5. unnötige Bürokratie, unter anderem bei Betreiberpflichten oder Präqualifizierung, abbauen
  6. Mehrwertsteuer auf sieben Prozent senken.

Dabei wurde deutlich, dass sie einige Verpflichtungen, die der Gesetzgeber in den letzten Jahren für Kostenträger eingeführt hatte, wieder rückgängig gemacht sehen möchten.

So vertrat der GKV-Spitzenverband die Sichtweise, dass Festbeträge „ihre positive Wirkung einer oberen Schwelle von Vertragspreisen nicht mehr entfalten“ könnten. Grund dafür sei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. „Die entsprechende Vorschrift muss daher durch den Gesetzgeber rechtssicher angepasst werden, damit dieses wichtige Instrument weiterhin greifen kann“, so der GKV-Spitzenverband.

Um den Wettbewerb auf dem Hilfsmittelmarkt wieder zu stärken, sei es nötig, Einzelvereinbarungen zwischen Kassen und Leistungserbringenden gleichrangig neben Rahmenverträgen zu ermöglichen. Die Krankenkassen fordern zudem, Vertragsinhalte nur den Beteiligten zugänglich zu machen, die einem Vertrag beitreten wollen – die derzeitige Forderung, Vertragspartner im Internet zu veröffentlichen, behindere den Wettbewerb.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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