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13. September 2023
Wolfgang Best
Eurocom-Positionspapier

Qualitativ hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln sichern!

In einem Positionspapier hat die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen Eurocom ihre Forderungen zur Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung formuliert.
Oda
Foto: Eurocom
Oda Hagemeier, Geschäftsführerin der Eurocom.

Gemeinsame Selbstverwaltung, Politik und Verbände diskutieren zurzeit die Gestaltung der Hilfsmittelversorgung der Patienten. Nicht zuletzt durch den Bericht des Bundesrechnungshofs und den Sonderbericht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) werden Rufe nach einer umfassenden Reform lauter. „Als führende Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel setzt sich die eurocom für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten in Deutschland ein. Soll diese weiterhin gewährleistet sein, muss jetzt politisch und gesetzgeberisch gehandelt werden“, erklärt Geschäftsführerin Oda Hagemeier. Das Vier-Punkte-Papier der eurocom Handlungsbedarf in der GKV: Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Patienten mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln‘ stellt die Position der Industrie und pragmatische Lösungsansätze vor.

Vier Forderungen der Eurocom auf den Punkt gebracht

 

  1. Für innovative Hilfsmittel müssen realistische Anforderungen zum Nachweis des medizinischen Nutzens gelten, damit sie zügig in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen werden. Hier besteht Klarstellungsbedarf im § 139 SGB V.
  2. Festbeträge für Hilfsmittel müssen erhalten bleiben und durch Anpassung an die Marktlage rechtssicher gestaltet werden. Hierzu sollte der § 36 SGB V modifiziert werden.
  3. Die Mehrkostenregelung ist ein sinnvolles Instrument, um Patienten die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen, ohne damit das GKV-System zu belasten. Überbordende Bürokratie sollte durch Klarstellung im § 33 SGB V abgebaut werden.
  4. Das eRezept für Hilfsmittel muss weiterhin die Therapiehoheit des Arztes gewähren und darf die Versorgungsvielfalt nicht einschränken. Hierauf muss der Gesetzgeber bei der Implementierung der Prozesse Acht geben.

Das komplette Positionspapier ist bei der Eurocom erhältlich.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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