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2. Dezember 2021
Redaktion

Wird der ZVOS aufgelöst?

In einer Pressemitteilung vom 2. Dezember 2021 kündigt der Zentralverband für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) an, dass bei der nächsten Delegiertenversammlung darüber abgestimmt werden soll, ob sich der Verband selber auflösen soll.

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Grafik: ZVOS

„Der Vorstand und die Geschäftsführung haben in der letzten Delegiertenversammlung vom September 2021 den Mitgliedern empfohlen, den ZVOS aufzulösen“, schreibt der ZVOS in seiner Pressemitteilung. Hintergrund sei, dass der Verband nur noch ein Drittel der Betriebe in Deutschland vertrete und somit als Bundesinnungsverband nicht mehr ausreichend groß sei, um die Interessen der Orthopädie- Schuhtechnik deutschlandweit zu vertreten. Darüber hinaus habe sich der Zusammenschluss als Bundesinnungsverband in der OST in den letzten Jahren nicht mehr bewährt und müsse als gescheitert angesehen werden.

Ein Antrag einer Mitgliedsinnung auf Auflösung des ZVOS liegt bereits vor. Darüber müsse zur nächsten Mitgliederversammlung entschieden werden. Diese ist für das erste Quartal 2022 geplant. Einen Termin gibt es allerdings noch nicht. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemie hat der ZVOS noch keinen Termin festgesetzt. „Eine Mitgliederversammlung mit einer solch weitgehenden Entscheidung über die Zukunft des Verbandes können wir nur als Präsenzveranstaltung ausrichten“, erklärt ZVOS-Geschäftsführerin Jessica Kuhn. „Wir werden die Versammlung dann erst einberufen, wenn wir sie auch verantwortungsbewusst im Sinne der Gesundheit aller Teilnehmer durchführen können“.

Die Hürden für die Auflösung des Verbandes sind hoch. Bei der Abstimmung müssen drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen erneut abzustimmen. Dann würden die Stimmen von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten ausreichen. Sollten die Delegierten für die Auflösung stimmen, wird sich der ZVOS nicht unmittelbar auflösen, sondern innerhalb einer gesetzten Frist, die voraussichtlich ein Jahr umfasst.

„Mit diesem Schritt soll der Weg eröffnet werden, die Branche wieder in einer neuen Organisationsform zu einen“, erklärt der ZVOS. „Dazu haben der Vorstand und die Geschäftsführung bereits gute Gespräche mit den ausgetretenen Innungen geführt“.

Der ZVOS will für den Neustart eine Plattform zur Verfügung stellen, auf der die Möglichkeiten einer neuen, in die Zukunft gerichtete Organisation ausgelotet werden können. „Wir machen den Weg frei”, so Präsident Jehring, “und geben der Branche die Chance, sich neu zu formieren. Wir alle sind in der Pflicht, unser Handwerk zukunftssicher aufzustellen, um es auch für die nächsten Generationen zu bewahren. Daher muss jetzt gehandelt werden!“

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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