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26. April 2023
Redaktion
Online-Einlagen

Verstoß gegen nationale und europarechtliche Vorschriften

Der Vorstoß der Barmer, eine Einlagenversorgung auch per reinem Online-Verfahren zu ermöglichen, wurde 2021 gestoppt - nachdem sich Berufsverbände und maßgebliche medizinische Fachgesellschaften eindeutig gegen diese Art der Versorgung ausgesprochen hatten. Ein von verschiedenen Innungen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachen kommt nun zu dem Schluss, dass die Online-Versorgung mit orthopädischen Einlagen in sachlicher und rechtlicher Hinsicht unzulässig ist.
Paragraphen
Foto: Andrey Popov/Adobe Stock

Digitale Innovationen bereichern das orthopädietechnische und orthopädieschuhtechnische Handwerk seit Jahren. Sie unterstützen das Fach bei der Versorgung der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln in Deutschland. Auch bei Messung und Herstellung orthopädischer Einlagen können digitale Lösungen zum Einsatz kommen. Hingegen: „Die Versorgung mit Einlagen über Onlineanbieter wird bereits grundlegenden Anforderungen der Hilfsmittelversorgung aus rechtlicher und medizinischer Sicht nicht gerecht“, erklärt Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, Fachanwalt für Medizinrecht und Facharzt für Allgemeinmedizin sowie Partner der Rechtsanwaltsgesellschaft MBB Ehlers, Ehlers & Partner in seinem „Gutachten zu der rechtlichen Bewertung des Outsourcing von Orthopädietechnikleistungen“ vom Februar 2023. Im Gutachten wurden die rechtliche Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen und der medizinische Nutzen bzw. die medizinischen Gefahrenquellen des Outsourcings von Orthopädietechnikleistungen am konkreten Beispielsfall der orthopädischen Fußeinlagen (PG 08) geprüft und dargelegt.

Unzureichende Patientenversorgung

Ein rein digitaler Vertrieb orthopädischer Einlagen über Online-Plattformen ist zum jetzigen Zeitpunkt und nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich, betont Ehlers. Weder erlauben dies die gesetzlichen Rahmenbedingungen, noch bieten die digitalen Möglichkeiten die medizinisch notwendigen Gefahrverhütungskapazitäten. Im Gegenteil: „Das Outsourcing von Orthopädietechnikleistung in beschriebener Art verstößt gegen nationale und europarechtliche Vorschriften. Denn es kann nicht gewährleistet werden, dass allgemeine Patienteninteressen und medizinisch notwendige Versorgungsschritte, wie Untersuchung, die erforderliche Überwachung und Nachversorgung, die individuelle fachgerechte Herstellung und Anpassung von orthopädischen Einlagen, allein durch Fernkontakt fachgemäß erfolgen“, erklärt der Fachanwalt und Facharzt. Die Gesetzesverstöße sind alle auf eine unzureichende Patientenversorgung durch reinen Onlinehandel zurückzuführen, so Ehlers weiter.

Gesetzgeber gefordert

„Damit erteilt das ‚Gutachten zu der rechtlichen Bewertung des Outsourcing von Orthopädietechnikleistungen‘ allen aktuellen Bestrebungen, das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufzuweichen und die Qualitätsstandards zu Lasten der Patienten in Deutschland zu senken, eine Absage“, erklärt Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT). „Die Gesundheit ist kein Spielplatz, auf dem man mit Warnungen von Fachgesellschaften und gesetzlichen Vorschriften nach Gutdünken verfahren kann. Der Gesetzgeber sollte das klarstellen.“

Auch der Spitzenverband Orthopädieschuhtechnik (SpiOST) unterstützt das Gutachten von Prof Ehlers. „Das Gutachten bedeutet eine Stärkung der Patienteninteressen“, erklärt der Vorsitzende Jens Schulte, „und es untermauert unsere Überzeugung, dass man nur im direkten Kontakt mit dem Patienten die bestmögliche Lösung und die größtmögliche Sicherheit in der Versorgung erzielen kann“.

Die Auftraggeber des Gutachtens

Das Gutachten wurde auf Initiative der Landesinnung Bayern Orthopädie Technik und des Fachverbands für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.V. erstellt. Neben zwölf Innungen des Spitzenverbandes für Orthopädie-Schuhtechnik e.V. (SpiOST) wurde es von sechs Landesinnungen für Orthopädie-Technik sowie den fünf Innungen für Orthopädie-Technik in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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