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3. August 2022
Redaktion

Erneuter Klärungsbedarf bei der Online-Einlagenversorgung

Kirsten Abel, Generalsekretärin des Bündnisses Wir versorgen Deutschland (WvD), sieht erneuten Gesprächsbedarf zur Online-Einlagenversorgung. Wie der BIV-OT berichtet, hatte der Münchener Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU) bereits im Juni 2022 die Bundesregierung nach dem derzeitigen Stand der Online-Einlagenversorgung gefragt. Die Antwort, die er erhielt, sorgt nun für Irritation.

Foto: Craftsoles

Hintergrund ist der Vertrag, den die Barmer mit Craftsoles/Meevo zur Online-Versorgung mit Einlagen geschlossen hatte. Dieser war bei den Fachverbänden auf großes Unverständnis gestoßen. Die von dem Unternehmen verschickten Abdrucksets an Laien als Ersatz für eine fachliche Begutachtung und Versorgung würden den Bestimmungen des Hilfsmittelverzeichnisses widersprechen und für eine Patientengefährdung sorgen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hatte als zuständige Aufsichtsbehörde auf Grund erheblicher rechtlicher Mängel die E‑Versorgung aus dem Verkehr gezogen.

Die Barmer brachte jedoch eine Anpassung des Hilfsmittelverzeichnisses – eigentlich eine hoheitliche Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes – an die „digitalen“ Versorgungsmethoden ihres Vertragspartners ins Spiel, berichtet der BIV-OT weiter.

Antwort der Bundesregierung sorgt für Irritation

Pilsinger habe von der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar eine Antwort auf seine schriftliche Frage erhalten, in der es wörtlich heißt: „Ob eine digitalisierte Umsetzung der – derzeit vor Ort stattfindenden – Schritte der Versorgung unabhängig vom Ausmaß des Korrekturbedarfs des jeweiligen Versicherten diesen Anforderungen gerecht werden kann, klärt derzeit das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde über die bundesweit tätigen Krankenkassen im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens zu dem diesbezüglich abgeschlossenen Vertrag, dessen Ausgang abzuwarten sein wird.“

Antrag auf Akteneinsicht scheint erforderlich

Laut Informationen des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland (WvD)“ hat das BAS aber bereits das Verfahren abgeschlossen. Auf OT-Anfrage bestätigt WvD-Generalsekretärin Kirsten Abel: „Auf die Anfragen unseres Partners BIV-OT hat das Bundesamt für Soziale Sicherung mehrfach bestätigt, dass ein Aufleben des Vertrags zwischen Barmer und dem Vertragspartner unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen nicht möglich und auch nicht geplant sei. Dass aktuell der Eindruck durch die Antwort der Bundesregierung entsteht, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, bewerten wir als maximal irritierend. Es entsteht der Eindruck, dass das BAS als Aufsichtsbehörde ein Verfahren nach erfolgtem Abschluss in beratender Funktion weiterführt. Es wird nötig sein, Akteneinsicht zu beantragen.“

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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