Eintragung in Vereinsregister erfolgt
Fast ein Jahr hat es gedauert von der Gründung des Vereins im November 2022 bis zur Eintragung ins Vereinsregister, die Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit ist. Diese Zeit sei in Berlin für eine Vereinseintragung eine durchaus übliche Zeitspanne, berichtete der SpiOST. Der Sitz des Vereins in Berlin sei bewusst als politisches Signal gewählt worden.
Schon vor der offiziellen Eintragung hatte sich der SpiOST beim GKV-Spitzenverband, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Bundesgesundheitsministerium als maßgebliche Spitzenorganisation für die Orthopädieschuhtechnik angemeldet. Die Anerkennung als maßgebliche Spitzenorganisation für einen Beruf oder einen Versorgungsbereich beinhaltet unter anderem das Recht zur Stellungnahme vor einer Weiterentwicklung und Änderungen der Systematik und der Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses beim GKV-Spitzenverband. Voraussetzung für die Anerkennung als maßgebliche Spitzenorganisation ist, dass die Organisation gemäß ihrem Mitgliederkreis dazu berufen ist, die Interessen einer relevanten Anzahl von Herstellern oder Leistungserbringern im jeweiligen Hilfsmittelbereich auf Bundesebene zu vertreten. Dabei muss die bundesweite Mitwirkung an der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung sowie die politische Interessenvertretung für ihre Mitglieder gegenüber den relevanten Institutionen im Gesundheitswesen zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation gehören. Das sei, so der SpiOST, gegeben. Aktuell vertritt der SpiOST die Interessen von etwa 1300 Orthopädieschuhtechnik-Betrieben in Deutschland.