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15. September 2021
Redaktion

Breites Bündnis gegen Online-Einlagen-Verträge

Das Vorgehen der BARMER und Techniker Krankenkasse (TK) bezüglich der Vertragsangebote und -abschlüsse bei der Online-Einlagenversorgung hat zu einem breiten Bündnis im Hilfsmittelbereich gegen diesen Versorgungsweg geführt. Im Schulterschluss mit den Vertretern der Orthopädietechnik, der Orthopädieschuhtechnik und den Leistungserbringer-Gemeinschaften wurde die rechtliche, politische und werbliche Strategie der „e-Versorgung“ analysiert und bewertet.



Foto: Onypix/fotolia

Durch Stellungnahmen, unter anderem der medizinischen Fachgesellschaften sei inzwischen belegt, so das Bündnis, dass die unter dem Label „Online-Versorgung“ stattfindende „Selbstvermessung“ durch Versicherte gegen den für jede Versorgung verbindlichen Mindeststandard des Hilfsmittelverzeichnisses sowie gegen die G-BA-Richtlinie und gegen die Anforderungen der MDR verstoße. Die gesundheitlichen Risiken für die Versicherten seien entsprechend groß.

Zudem sei belegt, dass es sich bei der „Online-Versorgung“ weder um eine digitale, noch eine besonders innovative Technologie handelt. Von einer Versorgung im eigentlichen Sinne könne durch die „Selbstvermessung“ gar nicht gesprochen werden. Entscheidende fachmännische Leistungen würden dadurch in die Hände – und damit in die Haftung – eines Laien gegeben. Dadurch werde die Gesamtversorgung in ihrer Qualitätssicherung elementar beschädigt. Sämtliche Stellungnahmen kämen zu dem Ergebnis, dass von einer Versorgung der ärztlich diagnostizierten Fehlstellungen im Kern nicht gesprochen werden kann. Das Bündnis ist sich sicher, dass weitere Stellungnahmen folgen, da die Irritation bei sämtlichen Fachgesellschaften sehr groß sei.

Eine Vielzahl von Kassen führe derzeit „Markterkundungen“ und „Kundenzufriedenheitsumfragen“ zur PG 08 mit einem Fokus auf „e-Versorgungen“ durch. Letztere explizit, um Rückschlüsse über die „Versorgungsqualität“ zu erhalten. Hier sei zu erwarten, dass auch diese Umfragen deutlich zeigen werden, dass Versicherte die Versorgung durch den Fachmann/die Fachfrau schätzen und die Versorgung auf dem persönlichen Kontakt zwischen Versichertem und Fachpersonal beruhe. Die Verbände hätten außerdem bereits frühzeitig bei den Krankenkassen darauf verwiesen, dass eine kontaktlose Versorgung während Corona einer qualitätsgesicherten Versorgung widerspricht und längst als Option aus den Empfehlungen gestrichen werden sollte.

Bezüglich eines weiteren Vorgehens hätten die Anwälte der Verbände sehr konkret die rechtlichen Optionen geprüft und es würden auch rechtliche Schritte eingeleitet. Korrektheit gehe hier allerdings vor Schnelligkeit. Da rechtliche Verfahren meist sehr lange dauern, sollen parallele Strategien entworfen und umgesetzt werden. Hierzu zählten die Information der Öffentlichkeit über die irreführende Öffentlichkeitsarbeit und die Aufklärung der Patienten und Kunden über die Notwendigkeit einer fachgerechten Versorgung.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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