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21. Februar 2024
Redaktion
GKV-Spitzenverband/Deutscher Apothekerverband

Vereinbarung über apothekenübliche Hilfsmittel abgesegnet

"Die Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ist Geschichte“, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Dr. Hans-Peter Hubmann. Am 19. Februar haben der GKV-Spitzenverband sowie der DAV die im Januar erzielte "Vereinbarung über die Festlegung apothekenüblicher Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1b SGB V" in ihren Gremien bestätigt.
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Foto: Axel Bueckert/Adobe Stock

Im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) war geregelt worden, dass für Apotheken bei bestimmten apothekenüblichen Hilfsmittel die Präqualifizierung wegfällt (wir berichteten). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband verständigten sich inzwischen auf die davon betroffenen Produktgruppen – diese wurden nun durch die Gremien beider Seiten abgesegnet. Auf der DAV-Mitgliederversammlung gab es dabei eine einstimmige Zustimmung aller 17 Landesapothekerverbände.

Zu den Produktgruppen, die künftig ganz oder anteilig aus der Präqualifizierungspflicht herausfallen, zählen auch Bandagen (PG 05), Stoßabsorber und Verkürzungsausgleiche (PG 08), Medizinische Kompressionsware (PG 17) und Zubehör sowie ausgewählte, konfektionierte Orthesen (PG 23).

Liste der betroffenen Produktgruppen

Bis 1. April müssen die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden. Bis 31. März sollen die bisherigen Regelungen für Apotheken gelten.

Allerdings formiert sich Widerstand: Sanitätshaus Stolle hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das ALBVVG einzulegen, da es im einseitigen Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel einen Wettbewerbsvorteil für Apotheken, eine Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und der Berufsausübungsfreiheit sieht. Solange die Verhandlungen über die Definition „apothekenüblicher Hilfsmittel“ noch nicht abgeschlossen waren, konnte die Verfassungsbeschwerde nicht eingereicht werden.

BIV-OT spricht sich gegen "Versorgung light" aus

In einem Interview im 360°-Newsletter des OT-Verlags äußerte sich BIV-OT-Präsident Alf Reuter kritisch zur exklusiven Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung.

„Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf qualitätsgesicherte Versorgung. Die muss überall denselben Kriterien folgen. Wir unterstützen daher generell die Überprüfung durch das Verfassungsgericht, ob ein solches ,Lex Apotheke‘ überhaupt dem Gleichheitsprinzip und dem Prinzip der Berufsfreiheit entspricht“, so Reuter.

Zum Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken bei Bandagen und Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie sagte er: „Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung der Apotheken, Doppel- und Dreifachprüfungen künftig zu vermeiden und die PQ sowie den Vertragsdschungel deutlich zu verschlanken, aber Kompromisse in der Versorgungsqualität und damit eine ,Versorgung light‘ wird es mit uns nicht geben. Hier werden wir die tatsächlichen Ergebnisse – die ja nun erst für den April angekündigt sind – sehr genau prüfen.“

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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