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24. Juli 2023
Redaktion
Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken

WvD nimmt Stellung

Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 mit dem ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung beschlossen. „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) fordert in einer Stellungnahme die Politik nun auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um eine einheitliche Zulassung auf Basis der PQ-Kriterien für alle Leistungserbringer sicherzustellen.


Kirsten
Foto: WvD

„Der Gesetzgeber hat mit dieser Neuregelung ohne Sachgrund sowohl die einheitliche Versorgungsqualität als auch den gleichen Marktzugang und fairen Wettbewerb im Hilfsmittelbereich über Bord geworfen“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. „Mit unserer Stellungnahme zeigen wir auf, wo nun in der Folge im Sinne aller Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich dringender Handlungsbedarf besteht.“

So dürfe es bei gesetzlich verfügten Standards in der Versorgung keine Kompromisse geben. Es müsse sichergestellt sein, dass die Anforderungen zur Abgabe von Hilfsmitteln bezüglich der räumlichen und sachlichen Ausstattung des Betriebes wie auch an die Fachkunde künftig in die Zulassung zum Apothekenbetrieb eingefügt, geprüft und überwacht werden, so Abel und Grunau weiter. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die Frage, welche Versorgungen künftig mit oder ohne Präqualifizierung erfolgen dürfen, unter Ausschluss der Sanitätshäuser exklusiv zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Apotheken verhandelt werden soll. Die Spitzenorganisationen der maßgeblichen Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich müssen hier zwingend einbezogen werden.

Darüber hinaus sei eine grundsätzliche Überarbeitung der Präqualifizierung sowie die Beseitigung von bürokratischen Benachteiligungen in der Hilfsmittelversorgung gegenüber der Abgabe von Arzneimitteln – beispielsweise bezüglich des Inkassorisikos bei der gesetzlichen Zuzahlung – notwendig. Gleiches gelte für die Einführung des E-Rezeptes und bei der Null-Retaxierung.

Seine Forderungen und deren Begründungen legt WvD in einer Stellungnahme dar – diese finden Sie hier.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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