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7. Mai 2018
Redaktion

Teilzeit für beide Seiten attraktiv?

Von Petra Zimmermann: Unter Teilzeit wird jedes Arbeitsverhältnis verstanden, dessen Arbeitszeit geringer ist als die betrieblich vereinbarte Regelarbeitszeit. Für das Gelingen der Teilzeitregelungen sind klare Absprachen sowie eine gute Arbeitsorganisation wichtig.


Arbeitsverhältnis,
Foto: visualpower/Fotolia

Auch die Unterstützung durch Führungskräfte sowie die Akzeptanz durch das Arbeitsumfeld spielen eine große Rolle.

Warum streben Beschäftigte Teilzeitmodelle an? Gründe können unter anderem die Vereinbarung von Beruf und Familie sein, die Kinderbetreuung oder die Pflege. Außerdem kann Teilzeit einen raschen Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen, zum Beispiel nach einer Geburt. Dadurch sinken sowohl die Wiedereingliederungskosten für das Unternehmen als auch die finanziellen Einbußen für die Arbeitnehmer.

Familienfreundlichkeit

Familienbewusste Personalpolitik hilft, Beschäftigte an den Betrieb zu binden und neue Fachkräfte zu gewinnen. Für 92 Prozent aller Beschäftigten im Handwerk mit Kindern ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mindestens genauso wichtig wie das Gehalt. Und das gilt für Männer wie für Frauen. Denn gerade für junge Väter oder Männer spielt Familie eine immer wichtigere Rolle.

Teilzeit gesetzlich geregelt

Rechtliche Aspekte regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ein Arbeitnehmer darf sich bei Einhaltung folgender Voraussetzungen auf Teilzeit berufen:

– 
Er arbeitet schon mindestens sechs Monate im betreffenden Unternehmen,

– 
das Unternehmen beschäftigt in der Regel 15 Mitarbeiter oder mehr, wobei die Anzahl der Auszubildenden keine Berücksichtigung findet,

– 
die Verringerung der Arbeitszeit wird spätestens drei Monate vor dem geplanten Starttermin beantragt.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Teilzeit gestellt werden. Beschäftigte haben sowohl die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorgesetzten oder aber in einem formfrei verfassten Schreiben einen Antrag auf Teilzeit zu stellen. Aber der Arbeitgeber muss diesen Wünschen nicht zwingend nachkommen, wenn zum Beispiel betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.{pborder}

Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht geeinigt 
und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang.

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Berufsausbildung in Teilzeit: Um die Ausbildung flexibler zu gestalten und auch jungen Familien entgegenzukommen, sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Möglichkeit vor, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Die Genehmigung ist davon abhängig, ob der Auszubildende bereits ein Kind hat oder aber sich in der Pflege eines nahen Angehörigen engagiert. Gewöhnlich wird ein Job unter diesen Umständen in wöchentlich 20 bis 35 Stunden erlernt. Konkrete Absprachen sind mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen. Der Besuch der Berufsschule ist jedoch kein Teilzeitjob. Hier können in der Regel keine Abstriche gemacht werden.

Teilzeit nach der Elternzeit: Viele greifen deshalb auf die Option „Elternzeit“ zurück, in der das Arbeitsverhältnis ruht und nach gewisser Zeit wieder aufgenommen wird. Wichtig: Auch die Elternzeit zählt zum oben genannten, vorgeschriebenen Sechs-Monats-Zeitraum und wird damit angerechnet. Wollen Arbeitnehmer nach der Elternzeit unmittelbar wieder in den Job einsteigen, jedoch in Teilzeit, sollten sie den Antrag rechtzeitig stellen. Er sollte spätestens drei Monate vor dem geplanten Wiedereintritt schriftlich beim Arbeitgeber vorliegen.

Teilzeit-Varianten

Bei der klassischen Teilzeit wird die tägliche Arbeitszeit gleichmäßig reduziert. Dauer und Länge der Arbeitstage stehen fest, zum Beispiel Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr.

Variable Teilzeit: Die wöchentliche Arbeitszeit wird reduziert, die Lage der Arbeitszeit ist aber variabel. Arbeitet jemand 20 Stunden pro Woche, werden diese entweder verbindlich auf jeden Wochentag aufgeteilt oder sie werden je nach Arbeitsanfall und in Absprache mit der Person flexibel auf die Woche verteilt.

Saisonale Teilzeit: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit wird reduziert. Die Beschäftigten werden aber, je nach saisonaler Auslastung, entweder Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt. Überstunden werden abgefeiert.

„Vollzeitnahe Teilzeitarbeit“: Der Begriff umschreibt Wochenarbeitszeiten ab 30 Stunden. Der Teilzeitumfang liegt näher an der klassischen Vollzeitstelle als an der 50-Prozent-Teilzeitstelle. Eine vollzeitnahe Teilzeitarbeit ermöglicht auch Fach- und Führungskräften, anspruchsvolle Tätigkeiten in Teilzeit auszuüben und dennoch Zeit für Familienaufgaben zu haben. Aber auch (zum Beispiel ältere) Beschäftigte mit gesundheitlichen Beschwerden können von einer 4-Tage-
Woche profitieren. Im Vergleich mit anderen EU-Ländern liegt Deutschland bei der Teilzeitarbeit für Führungskräfte deutlich unter dem Durchschnitt.

Beispiel: Eine Person arbeitet als Teamleitung und wird mit 32 Stunden (80 Prozent) beschäftigt. Die Arbeitszeit kann sie sich relativ frei einteilen und situativ entscheiden, ob ein 6-Stunden-Tag oder ein freier Tag pro Woche hilfreicher wäre. In der Regel pendeln sich trotz der Entscheidungsfreiheit bestimmte Arbeitszeitroutinen ein.

Teilzeit in Schichtarbeit: Nicht ganz einfach, aber machbar, zum Beispiel bei dem Modell des Job-Sharing teilen sich zwei Personen einen Arbeitsplatz.

Teilzeit kann zur Falle werden

Allerdings können Teilzeitstellen für Beschäftigte zur Falle werden, wenn sie auf Dauer mit geringfügiger Stundenzahl ausgeübt werden und Nachteile beim Einkommen und in der Altersvorsorge mit sich bringen. Existenzsichernder sind „große“ Teilzeitmodelle mit mehr als 20 Wochenstunden oder nur phasenweise Teilzeitbeschäftigung. Ebenfalls zu beachten ist, dass man zwar einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitjob hat, der umgekehrte Weg in eine Vollzeitstelle aber häufig steinig ist. In diesem Fall sind Arbeitnehmer auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen.

Anschrift der Verfasserin:
Petra Zimmermann
Freie Fachjournalistin
Schleswiger Str. 30
48147 Münster

Ausgabe 05 / 2018

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Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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