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20. März 2020
Redaktion

Task-Force COVID-19: Bürokratie darf Patientenversorgung nicht behindern

Um die notwendige Versorgung der Patienten unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie durch die Sanitätshäuser aufrechtzuerhalten und auch weiterhin zu garantieren, hat sich die Task-Force COVID-19 an den GKV-Spitzenverband gewandt und Verwaltungsvereinfachungen bei der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln gefordert. Hierbei gehe es auch darum, die Zahl der Personenkontakte im Gesundheitswesen zu reduzieren.

Während die Bundesregierung dazu aufruft, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu minimieren und sich die Krankenhäuser konkret auf die Pandemie vorbereiten, müssen auch die Krankenkassen ihre bürokratischen Abläufe anpassen und beschleunigen, fordert die Task-Force COVID-19, in der sich der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH eG, Nowecor, RSR Reha-Service-Zing, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Verband Versorgungsqualität Homecare e.V., Sanitätshaus Aktuell AG und der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) zusammengeschlossen haben.

Ohne schnellere, unbürokratische Genehmigungsverfahren, mit denen eine Vermeidung unnötiger Arztbesuche verbunden ist, drohe eine Beschleunigung der Pandemie und eine Unterversorgung der Patientinnen und Patienten mit Hilfsmitteln, so die Task-Force. Denn so sehr die umfassende Steuerung der Kosten und Budgets unter normalen Umständen sinnvoll und gerechtfertigt sei, desto mehr sei diese jetzt zum Beispiel bei der Versorgung mit Beatmungsgeräten, Pflegebetten sowie anderen Hilfsmitteln Geschwindigkeit gefragt. Damit verbunden wäre genauso eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen bei der Prüfung und Genehmigung von Versorgungen.

Nicht zuletzt stelle die notwendige Versorgung aller Patientinnen und Patienten in der gegenwärtigen Notsituation eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Dieser Aufgabe will sich die Task-Force COVID-19 gemeinsam mit den Krankenkassen stellen und empfiehlt für die Bewältigung daher dringend folgende Maßnahmen:

  • Patienten, die aus Kliniken (teils vorzeitig) entlassen werden müssen, sollen für ihre weitere notwendige Versorgung nicht auf eine Genehmigung des Kostenträgers warten müssen.
    Daher fordert Task Force COVID-19: Wegfall des Genehmigungsvorbehalts bei Krankenhausentlassungen.

  • Patienten, die aufgrund eines Notfalls oder in Eilfällen wie zum Beispiel nach Unfällen schnell mit notwendigen Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Rollatoren, Pflegebetten etc. versorgt werden müssen, kann den unter Bedingungen der gegenwärtigen Notsituation nicht der Zwang der Vorlage eines ärztlichen Rezepts abverlangt werden. Dies ist schon allein aufgrund einer von der Bundesregierung geforderten Reduzierung unnötiger Personenkontakte geboten.
    Daher fordert Task Force COVID-19: Verzicht auf das Rezept in Not- und Eilfällen für die Zeit der Pandemie
  • Patienten, die auf eine Versorgung nach einer ambulanten Operation auf Hilfsmittel angewiesen sind, kann bis auf Weiteres nicht der Zwang der Vorlage eines ärztlichen Rezepts abverlangt werden.
    Daher fordert Task Force COVID-19: Wegfall der ärztlichen Verordnung nach ambulanten Operationen für die Zeit der Pandemie.
  • Patienten, für die bereits eine Erstgenehmigung für die Versorgung vorliegt und damit die Notwendigkeit aus medizinischer Sicht festgestellt ist, dürfen nicht gezwungen werden, ein Rezept für die Folgeversorgung vorzulegen, sodass weder die Betroffenen noch deren Pflegedienste oder -personen deshalb eine Arztpraxis aufsuchen müssen.
    Daher fordert Task Force COVID-19: Verzicht auf das Rezept bei Folgeversorgungen.
  • Patienten, die in der gegenwärtigen Notsituation und der dadurch bedingten Belastung des Gesundheitswesens auf Arzttermine verzichten müssen, dürfen nicht durch Befristung bestraft werden.
    Daher fordert Task Force COVID-19: Verlängerung der Rezeptgültigkeit von derzeit max. 28 Tagen auf mindestens drei Monate.

Des Weiteren fordern die Verbände für die Zeit der Corona-Epidemie:

  • Verlängerung der Lieferfristen für einen Übergangszeitraum, da sich bei einigen Betrieben schon Lieferengpässe und Zusatzbelastungen abzeichnen,
  • Erhöhung der derzeitigen unterschiedlichen Genehmigungsfreigrenzen für einen Übergangszeitraum auf einheitlich 1.500,00 Euro, um eine schnelle Versorgung sicherzustellen,
  • Verzicht auf persönliche Unterschriften bei Lieferscheinen, Empfangsbestätigungen etc.,
  • Digitale Einweisung in Hilfsmittel erlauben, wo es möglich ist.

Für die Leistungserbringer sei es zudem wichtig, dass Übergangsregelungen einheitlich für alle Krankenkassen geschlossen werden.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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