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20. Juni 2022
Redaktion

Strukturiertes Behandlungsprogramm bei Typ-2-Diabetes aktualisiert

Ca. 4,7 Millionen gesetzlich Versicherte, die an Typ 2-Diabetes erkrankt sind, werden bereits in einem DMP – einem strukturierten Behandlungsprogramm für chronisch Erkrankte – behandelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die im DMP Diabetes mellitus Typ 2 empfohlene Diagnostik und Therapie an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock

Änderungen betreffen beispielsweise die Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie, den Umgang mit Begleit- und Folgeerkrankungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz.
Folgende Änderungen wurden unter anderem beschlossen:

  • Die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie des Blutzuckerstoffwechsels sind vor dem Hintergrund eines individuell unterschiedlichen Risikos auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Funktionsstörungen der Niere stärker präzisiert worden. Das betrifft sowohl die Ziele und Strategie der Therapie als auch die Empfehlungen zur Wirkstoffauswahl.
  • Da Übergewicht und Bewegungsmangel wichtige Einflussfaktoren für den Verlauf eines Typ-2-Diabetes sind, sollen die Teilnehmer des DMP noch stärker motiviert werden, sich gesund zu ernähren und sich mehr zu bewegen.
  • Aufgrund der besonderen Bedeutung für die Patienten wurden in die DMP-Anforderungen auch Hinweise auf das Risiko einer Unterzuckerung im Alltag aufgenommen.

Der aktuelle Beschluss hat auch Auswirkungen auf die DMP-Vertragspartner: Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses müssen die laufenden DMP-Verträge, die zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern bestehen, an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen einschließlich der angepassten Dokumentationsvorgaben am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

Hintergrund: DMP (Disease-Management-Programme)

Ziel des DMP ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wählt chronische Erkrankungen aus, die für ein DMP geeignet sind, legt die Anforderungen an solche Programme fest, überprüft sie regelmäßig und aktualisiert sie gegebenenfalls. Die Anforderungen an die DMP und die Dokumentation sind in der DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt. Die praktische Umsetzung der DMP erfolgt auf der Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Vertragsärztinnen und -ärzten/Krankenhäusern). Vor Vertragsabschluss prüft das Bundesamt für Soziale Sicherung, ob die in der Richtlinie des G-BA festgelegten Anforderungen an ein DMP eingehalten werden.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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