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13. Februar 2020
Redaktion

Retouren: "Obhutspflicht" für Händler und Hersteller soll Warenvernichtung eindämmen

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2020 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll die Abfallvermeidung verbessert und das Recycling verstärkt werden. Mit der sogenannten "Obhutspflicht" nimmt die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung: In Zukunft hat der Staat erstmals eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware und Retouren.

Foto: fotomowo/Adobe Stock

 “Mit der Obhutspflicht schafft der Bund erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. Damit sind wir in der Europäischen Union die ersten”, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Sie will verhindern, dass eigentlich noch wertige Waren vor allem im Onlinehandel vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen – oder weil Wegwerfen günstiger ist, als zurückgesandte Artikel zu lagern und neu anzubieten. Die SPD-Politikerin will Händler dazu verpflichten offenzulegen, ob sie Waren vernichten und wie viele. Als bessere Möglichkeit ist aus ihrer Sicht anzustreben, diese Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden. 

Der Gesetzentwurf bildet zunächst einen Rahmen, der in der Folge noch durch Verordnungen konkretisiert werden muss. Um das bisher Vorgehen mancher Händler systematisch auszuleuchten, erarbeitet das Bundesumweltministerium derzeit eine Transparenzverordnung. Hersteller und Händler müssen dann deutlich nachvollzierbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Geregelt wird dann auch, welche Händler und Produkte betroffen sein sollen und wie der Umgang mit Retouren kontrolliert werden soll.

Nach der erfolgten Kabinettentscheidung über den Gesetzentwurf wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Parallel erfolgt die sogenannte Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission

Handel übt Kritik 
Die vorgesehene Obhutspflicht des Handels für seine Retouren kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) als überflüssig: „Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten. Nur in Ausnahmefällen wird zurückgegebene Ware, die so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass der Handel die Ware nicht mehr in Verkehr bringen oder spenden kann, vernichtet“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Mit neuen Berichtspflichten für diese Waren baue das Bundesumweltministerium zusätzlich bürokratische Hürden für den Handel auf, ohne dass klar sei, was am Ende mit den Daten passieren soll.

Als sinnvoller sieht es der HDE an, bei der Reduzierung der Zahl der Rücksendungen auf den vermehrten Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz zu setzen. Die Lieferungen können so immer passgenauer auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. Da diese Systeme immer leistungsfähiger werden, rechnet der HDE damit, dass die Retouren künftig weniger werden.

Zudem müsse das Spenden retournierter Ware erleichtert werden, fordert der Verband. Derzeit muss der Händler auf gespendete Waren Umsatzsteuer bezahlen, obwohl er keinen Gewinn damit erzielt hat. Genth: „Das kann sich auf Dauer kein Unternehmen leisten. Deshalb müssen Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit werden. Hier ist die Politik gefordert.“ Außerdem müssten die Verbraucher sensibilisiert werden, die Zahl der Rücksendungen zu reduzieren. Es müsse deutlich sein, welche Kosten den Unternehmen und der Umwelt durch eine Rücksendung entstehen. Hier sei eine gesamtgesellschaftliche Debatte gefragt, so der HDE.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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