Mehr Fachdisziplinen einbezogen
Als Zweitmeiner kommen künftig auch Fachärzte aus den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie in Frage. Zudem gilt eine weitere Qualifikationsvoraussetzung: Zweitmeiner müssen in den letzten 5 Jahren vor ihrer Antragstellung durchschnittlich 30 Patientinnen und Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom jährlich und in einem multidisziplinären Setting behandelt oder zumindest mitbehandelt haben (hier sind Beratungen, Konsile oder Gutachten mit eingeschlossen). Bei Bedarf können auch nichtärztliche Berufsgruppen wie zum Beispiel Podologen oder Orthopädieschuhmacher hinzugezogen werden.
Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.