Zweitmeinung Amputationen bei Diabetischem Fuß: Mehr Fachdisziplinen einbezogen - auch OSM können hinzugezogen werden
Patienten, die vor der Entscheidung über eine Amputation bei einem Diabetischen Fußsyndrom eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, haben künftig eine breitere Auswahl an ärztlichen Fachdisziplinen, die eine Zweitmeinung als GKV-Leistung erbringen dürfen. Auch Orthopädieschuhmacher und Podologen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Der G-BA hat seinen noch nicht in Kraft getretenen Beschluss aus dem April 2020 zu diesem neuen Zweitmeinungsverfahren noch einmal ergänzt.
Als Zweitmeiner kommen künftig auch Fachärzte aus den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie in Frage. Zudem gilt eine weitere Qualifikationsvoraussetzung: Zweitmeiner müssen in den letzten 5 Jahren vor ihrer Antragstellung durchschnittlich 30 Patientinnen und Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom jährlich und in einem multidisziplinären Setting behandelt oder zumindest mitbehandelt haben (hier sind Beratungen, Konsile oder Gutachten mit eingeschlossen). Bei Bedarf können auch nichtärztliche Berufsgruppen wie zum Beispiel Podologen oder Orthopädieschuhmacher hinzugezogen werden. Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.