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1. Dezember 2021
Redaktion

Projekte für Gesundheit und Handwerk im Koalitionsvertrag

 "Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" lautet der Titel des 177-seitigen Koalitionsvertrags, den SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP vorgelegt haben. Die für die Branche relevanten Gesundheitsvorhaben und Aussagen in Bezug auf das Handwerk fassen wir hier zusammen.

Foto: Andreas Gruhl/Adobe Stock
  • Das SGB V und weitere Normen sollen hinsichtlich “durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten” überprüft werden. Ein “Bürokratieabbaupaket” soll Hürden für eine gute Patientenversorgung abbauen. Der Koalitionsvertrag verspricht: “Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht.” Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben, sollten verstetigt werden. 
  • Digitalisierung im Gesundheitswesen: In einer “regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen” soll ein besonderer Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer gesetzt werden. Es sollen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung ermöglicht werden.

    Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes soll beschleunigt werden; ebenso deren nutzbringende Anwendung. Die Anbindung sämtlicher Akteure an die Telematik-Infrastruktur soll beschleunigt werden. Alle Versicherten sollen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt bekommen. Die Nutzung ist freiwillig, mit einer Opt-out-Lösung.

    Die gematik soll zu einer digitalen Gesundheitsagentur ausgebaut werden. Ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung soll auf den Weg gebracht werden. Auch soll eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufgebaut werden. 

  • Patientenrechte/Reform des G-BA: Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) soll in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen. überführt werden. Mit einer Reform des G-BA sollen die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt werden, die Patientenvertretung soll gestärkt werden und der Pflege und anderen Gesundheitsberufen sollen weitere Mitsprachemöglichkeiten eingeräumt werden.

    Bei Behandlungsfehlern soll die Stellung der Patienten im bestehenden Haftungssystem gestärkt werden. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.

  • Innovationsfonds: Der Innovationsfonds soll verstetigt werden. Für erfolgreiche geförderte Projekte (genannt werden hier beispielhaft Patientenlotsen) soll ein Pfad für die Überführung in die Regelversorgung vorgegeben werden.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen. Sie erhalten verstärkt die Möglichkeit, ihren Versicherten auch monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren. Für Kinder und Jugendliche in der PKV soll zukünftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten. Für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie insbesondere Wohnungslose, soll der Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung geprüft und im Sinne der Betroffenen geklärt werden.
  • Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung: Um die “Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen” zu fördern, soll für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG umgesetzt werden. Durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheitszentren soll eine wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sichergestellt werden. Diese sollen durch Vergütungsstrukturen gefördert werden.

    Die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen (Gesundheitsregionen) soll erhöht werden. Der Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern soll ausgeweitet werden, um innovative Versorgungsformen zu stärken. In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote (z.B. Gesundheitskioske) für Behandlung und Prävention eingerichtet werden. Im ländlichen Raum sollen Angebote durch Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen ausgebaut werden. Die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung soll gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickelt werden.

  • Ein Gesundheitssicherstellungsgesetz soll künftig insbesondere die dezentrale Bevorratung von Arznei- und Medizinprodukten sicherstellen.
  • Gesundheitsförderung/Prävention: Das Präventionsgesetz soll weiterentwickelt und die Primär- und Sekundärprävention gestärkt werden. Krankenkassen und andere Akteure sollen dabei unterstützt werden, sich gemeinsam aktiv für die Gesunderhaltung aller einzusetzen. Ein nationaler Präventionsplan soll geschaffen werden. Auch soll es konkrete Maßnahmenpakete geben, zum Beispiel zum Thema Diabetes. Zu Gunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung soll die Möglichkeiten der Krankenkassen reduziert werden, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden.
  • Gesundheitswirtschaft: In einer innovativen Gesundheitswirtschaft sieht der Koalitionsvertrag viel Potenzial für Beschäftigung und Wohlstand. Es wird angestrebt, weiter in Forschung zu investieren, um medizinische Spitzenleistungen zu ermöglichen. Man wolle sich für High-Medizintechnik „made in Germany“ einsetzen. Die Potenziale der Digitalisierung sollen genutzt werden, um eine bessere Versorgungsqualität zu erreichen, aber auch, um Effizienzpotenziale zu heben. Damit die Beschäftigten des Gesundheitswesens die digitale Transformation bewältigen können, seien frühzeitige Weiterbildungsangebote unerlässlich. Zugleich wolle man der Fachkräftesicherung und dem Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken.
  • Förderung des Handwerks und des Mittelstands: Förderprogramme und Investitionszuschüsse sollen künftig vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich einfacher zu beantragen und zu dokumentieren sein. Zur Fachkräftesicherung im Handwerk soll das Duale System der beruflichen Ausbildung gestärkt und der Übergang von der Schule in die berufliche Bildung verbessert werden. Im Rahmen eines Ausbildungspakts sollen Ausbildungsbotschafter gefördert werden. Die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung soll verbessert werden. Im Koalitionsvertrag heißt es: “Die Ausbildung im Handwerk werden wir gezielt fördern. Zusätzlich wollen wir eine Begabtenförderung in der beruflichen Bildung einführen. Wir wollen den Zugang zur Meisterausbildung erleichtern, indem wir die Kosten von Meisterkursen und -briefen für die Teilnehmer deutlich senken.” Im Ausbildungsmarkt sollen Menschen mit Migrationsgeschichte mit einer Förderinitiative unterstützt werden. Frauen im Handwerk sollen gestärkt werden. Die Tarifbindung im Handwerk und Mittelstand, ehrenamtliche Beteiligungen und die Transparenz im Kammerwesen soll im Dialog mit den Sozialpartnern gestärkt werden.
  • Der stationäre Handel in Deutschland brauche attraktive Rahmenbedingungen, um im Strukturwandel gegenüber dem reinen Online-Handel bestehen und von der Digitalisierung profitieren zu können, heißt es im Koalitionsvertrag. Man bemühe sich weiter um fairen Wettbewerb zwischen Geschäftsmodellen digitaler Großunternehmen und den lokal verwurzelten Unternehmen. Die digital gestützte Wertschöpfung in Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung soll unterstützt werden.
Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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