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3. August 2020
Redaktion

Prämien für Ausbildungsbetriebe

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen finanzielle Unterstützung, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen waren, aber dennoch ihr Ausbildungsniveau aufrechterhalten oder gar erhöhen. Die Antragsstellung der Ausbildungsprämie ist ab sofort über die Arbeitsagentur möglich.



Foto: Gina Sanders/Adobe Stock

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht 410 Millionen Euro für die Maßnahmen der ersten Förderrichtlinie vor. Diese enthält Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die trotz Corona-Pandemie ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Eine Ausbildungsprämie von  2.000 € bekommen Betriebe für den Erhalt der  Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren.

Eine Ausbildungsprämie von 3.000 € bekommen Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen. Die Prämie wird für jeden zusätzlich geschlossenen Ausbildungsvertrag bezahlt.  

Voraussetzungen für die Ausbildungsprämie sind, dass die Beschäftigten in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit waren. Und der Umsatz im April und Mai 2020 muss im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen sein. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.

Die Unterlagen zur Antragsstellung stehen ab sofort auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung.

 

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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