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3. Februar 2020
Redaktion

Manipulationssichere Kassen: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nun verfügbar

Ab 2020 müssen neue Kassensysteme gemäß §146a der Abgabenordnung mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden, um Manipulationen an elektronischen Aufzeichnungen zu erschweren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun die ersten technischen Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme zertifiziert: Die Hardware-basierten Lösungen der Firmen Epson und Swissbit AG.

Foto: Billion Photos/fotolia

Zuvor waren noch keine zertifizierten TSEs auf dem Markt verfügbar, so dass die Finanzverwaltung es nicht beanstandet, wenn die mit einer TSE aufrüstbaren Kassensysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine TSE verfügen (sog. Nichtbeanstandungsregelung). 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rät Betrieben, sich – soweit noch nicht geschehen – zeitnah mit ihrem Kassenfachhändler in Verbindung zu setzen, um die Aufrüstung der Kassen anzugehen. Wann mit der Zertifizierung einer TSE als Cloud-Lösung zu rechnen ist, könne aktuell nicht eingeschätzt werden.

Der ZDH stellt eine Informationsbroschüre über die Neuregelungen mit Hilfestellungen bei der Umsetzung zum kostenfreien Download bereit. Zum Download des PDFs gelangen Sie hier.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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