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17. Februar 2020
Redaktion

Krankenhausgesellschaften setzen sich gegen Strafzahlungen zur Wehr

Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wehren sich in einer landesweiten Anzeigenkampagne gegen das Ende 2019 verabschiedete MDK-Reformgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass jede durch eine MDK-Prüfung ausgelöste Minderung des Rechnungsbetrages eine Strafzahlung des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst.

Foto: pikselstock/Adobe Stock

“Die Strafzahlungen sind untragbar und müssen umgehend zurückgenommen werden”, fordert KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund. Anlass für Beanstandungen seien häufig vermeintliche Fehlbelegungen, also Fälle, in denen Patienten in den Krankenhäusern behandelt und versorgt wurden. Die Beanstandung der Krankenkassen und des MDK richteten sich dann im Nachhinein auf einzelne Tage der Versorgung. Dies geschehe dann, ohne die bestehende Alternativ- bzw. Anschlussversorgungsrealitäten in die Entscheidung einzubeziehen.

Tatsächlich fehle es aber häufig an der notwendigen Anschlussversorgung, weil Pflege- oder Rehaplätze für die Patienten in der konkreten Situation nicht sofort verfügbar sind, erklären die beiden Krankenhausgesellschaften. Dass die Krankenhäuser in diesen Fällen keine Vergütung erhalten, sei schon nicht sachgerecht. Diese Fälle zudem mit einer Strafzahlung zu belegen, sei völlig inakzeptabel und ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich tagtäglich um die Versorgung der Patienten kümmern.

“Unsere Krankenhäuser sind es leid, durch politische Entscheidungen drangsaliert zu werden, die von einer krankenhausfeindlichen Grundhaltung getragen sind und von tiefem Misstrauen gegenüber der Institution Krankenhaus zeugen. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verrichten täglich nach bestem Wissen und Gewissen und mit hoher Motivation ihre Arbeit, sei es am Patienten, sei es in der Abrechnung. Es verbietet sich, diese Menschen, die rund um die Uhr engagiert und unter hoher Belastung arbeiten, gedanklich zu kriminalisieren”, so die KGSH. Reimund appellierte an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, das Gesetz zu ändern. Die nächste Möglichkeit hierzu biete das derzeit in der Beratung befindliche Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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