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25. Mai 2020
Redaktion

IGHV: Hilfsmittelversorgungen müssen in die elektronische Patientenakte einbezogen werden

Die Informationen zu Hilfsmittelversorgungen müssen schnellstmöglich in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden. Das haben die in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zusammengeschlossenen Verbände im Vorfeld der Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) am 27. Mai 2020 gefordert.

Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock

Bislang ist vorgesehen, dass die Versorgung durch Physio- und Psychotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen in der ePA verarbeitet werden kann und diese Berufsgruppen entsprechend an die ePA-Strukturen angebunden werden. „Die ePA-Regelungen müssen sich auch auf die Hilfsmittelversorgungen erstrecken. Die Hilfsmittel-Leistungserbringer müssen in die Regelungen nach § 352 SGB V einbezogen werden“, fordern die Verbände BEH, BVMed, BIV-OT, BVZ, Egroh, Eurocom, f.m.p., Innungsverband Orthopädie-Schuhtechnik NRW, QVH, rehaKind, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell, Spectaris, VVHC und der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS).

Die Mehrzahl der Versorgungen finde interdisziplinär statt, begründet die IGHV ihr Anliegen. Ein Informationsaustausch zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Leistungserbringern und Versicherten sei im Sinne der sicheren Versorgung unerlässlich und müsse die Möglichkeiten eines weiterentwickelten Informationsaustausches, wie ihn die digitale Patientenakte biete, nutzen können. Nur so könne eine informationsdurchlässige, medienbruchfreie und datensichere Hilfsmittelversorgung gewährleistet werden.

Neben der Verstärkung von Medienbrüchen befürchtet die IGHV vor allem, dass Informationsverluste auf dem Weg des Patienten durch die Phasen seiner Erkrankung zu erwarten sind, sobald eine Hilfsmittelversorgung benötigt wird, jedoch nicht in die Patientenakte integriert werden kann. „Verstärkt wird die Problematik bei der hohen Zahl multimorbider Patienten mit multiplem Versorgungsbedarf“, so die Verbände.

„Angesichts technischer Möglichkeiten ist ein solches Informationsdefizit, das im Falle der Hilfsmittelversorgung maßgeblich die medizinische Versorgung beeinträchtigen kann, nicht hinzunehmen“, heißt es in dem Positionspapier. Die in der Interessengemeinschaft zusammengeschlossenen Verbände setzen sich dafür ein, dass die Informationen der Hilfsmittelversorgung strukturiert dokumentiert und zu den relevanten Leistungserbringern transportiert werden können.

Zum Positionspapier der IGHV

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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