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3. Juni 2020
Redaktion

Hilfsmittelrichtlinie: G-BA verlängert Sonderregelungen

Aufgrund der fortbestehenden Krisenlage aufgrund des SARS-CoV-2-Virusverlängert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen großen Teil der Sonderregelungen zur Patientenversorgung bis einschließlich zum 30. Juni 2020.

Damit gilt für die Hilfsmittelversorgung weiterhin, dass die Vorgaben, in welchem Zeitraum Verordnungen von Hilfsmitteln ihre Gültigkeit verlieren, vorübergehend ausgesetzt werden. Ärztinnen und Ärzte können Folgeverordnungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel auch nach telefonischer Anamnese ausstellen. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.

Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements Hilfsmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll.

Dadurch sollen Infektionsrisiken vermieden oder reduziert werden, ohne dass die erforderliche Versorgung der genannten Patientengruppe gefährdet wird. Zudem soll die aufgrund der bisherigen und der weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen verzögerte und erschwerte kontinuierliche Fortführung der Versorgung erleichtert werden.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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