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27. Mai 2020
Redaktion

GKV-Spitzenverband: Schutzmasken sind keine Hilfsmittel

Der GKV-Spitzenverband hat seine „Fragen und Antworten zur Gestaltung der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Corona Pandemie“ am 13.5.2020 um Ausführungen zu Schutzmasken ergänzt. Schutzmasken stellen demzufolge keine Hilfsmittel dar, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden können, sondern dienen der allgemeinen Gesundheitsvorsorge. Sie gehören jedoch zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Foto: Katja/Adobe Stock

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können Schutzmasken den Versicherten zu Lasten der Sozialen Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege und dem Schutz der Pflegeperson zur Verfügung gestellt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, so der GKV-Spitzenverband.

Gemäß der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, die am 5. Mai 2020 in Kraft getreten ist, dürfen Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vom 1. April 2020 bis voraussichtlich 30. September 2020 monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen.

Zu den Fragen und Antworten des GKV-Spitzenverbandes gelangen Sie hier.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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