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8. März 2022
Redaktion

GKV-Spitzenverband berichtet über Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis



Der GKV-Spitzenverband hat seinen fünften Fortschreibungsbericht an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Darin informiert er über die Fortschreibungen des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses (HMV) im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2022.

 


Aktuell umfasst das HMV über 37.000 Produkte. „Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro haben GKV-Versicherte im Jahr 2021 erhalten. In den letzten zwölf Monaten wurde das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis weiter überarbeitet, es wurden über 2.300 Produkte neu aufgenommen, darunter zahlreiche digitale Innovationen“, berichtet Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Binnen Jahresfrist wurden acht von insgesamt 41 Produktgruppen überarbeitet – dazu gehören Bereiche wie Orthesen/Schienen, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Blindenhilfsmittel. Neu aufgenommen wurden 2.311 Produkte, 466 wurden aktualisiert und 215 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis gelöscht.

Neuerungen

Bei den Neuerungen weist der GKV-Spitzenverband auf mehr Hilfsmittel nach neuestem technologischen Fortschritt für die Insulintherapie bei Diabetes mellitus hin. Zu den Produkten gehören sogenannte AID-Systeme, die Insulin automatisch dosieren. Die Insulinabgabe wird individuell angepasst, zu hohe Werte werden selbstständig korrigiert. Diese neue Technologie hilft, Hyper- oder Hypoglykämien deutlich zu reduzieren. Gegenwärtig wird eine neue Produktgruppe 30 Hilfsmittel zum Glukosemanagement entwickelt, in der diese Hilfsmittel zusammengeführt werden. 

Außerdem gebe es nun ein erweitertes Leistungsangebot für Blindenhilfsmittel. Auch psychische Belastungen oder zerebrale Störungen können zu Sehbeeinträchtigungen führen, die funktionell einer Blindheit gleichzusetzen sind. Betroffene haben jetzt auch Anspruch auf Blindenhilfsmittel. So gibt es unter anderem an der Brille befestigte Miniatur-Kamerasysteme, die nahezu jegliche Art von Schrift vorlesen sowie Objekte und Personen erkennen und benennen können. Die Zahl der Schulungsstunden für die Bedienung der Hilfsmittel wurde auf zehn erhöht. Außerdem hebt der GKV-Spitzenverband bei den neu aufgenommenen Innovationen halbautomatische Speiseroboter hervor, die bei der Essensaufnahme bei eingeschränkter Mobilität unterstützen.

Pflicht zur mehrkostenfreien Beratung und Dokumentation der Mehrkosten

Gernot Kiefer weist im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts nochmals auf die Pflicht zur mehrkostenfreien Beratung hin: „GKV-Versicherte haben einen Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung. Die Beratung bei jeder mehrkostenfreien Versorgung ist eine zentrale Pflicht der Leistungserbringenden. Wer sich für Extras bei Hilfs- und Pflegehilfsmitteln entscheidet, soll dies aktiv, gut informiert und eigenständig tun können.“ Im Fortschreibungsbericht wird zudem darauf hingewiesen, dass Leistungserbringer bei einer Versorgung mit Mehrkosten die Beratung und die Bereitstellung mehrkostenfreier Hilfsmittel dokumentieren sollen. Präzisiert wurde, dass die Leistungserbringer zudem festhalten sollen, welchen zusätzlichen Nutzen oder welche Merkmale das mit Mehrkosten verbundene Hilfsmittel gegenüber einem geeigneten mehrkostenfreien Hilfsmittel hat.

Ausblick: PG 31 und PG 08

Für 2022 ist die Fortschreibung der Produktgruppe 31 (Schuhe) und für 2023 die Fortschreibung der PG 08 (Einlagen) geplant. Einen Entwurf zur Fortschreibung der PG 31 (insbesondere zur Produktuntergruppe 31.03.07 „Diabetesadaptierte Fußbettung“ und 31.03.08 „Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom“) hat der GKV-Spitzenverband im Februar an die Fachgesellschaften und den ZVOS geschickt. Die Verbände erarbeiten derzeit eine Stellungnahme, Einreichungsfrist ist der 13. Mai 2022.

Verordnungsfähigkeit von Spezialschuhen soll ausgeweitet werden

Im Fortschreibungsbericht äußert sich der GKV-Spitzenverband zur Fortschreibung der PG 31 bereits: „Im Rahmen der Fortschreibung der Produktgruppe 31 Schuhe werden für die diabetesadaptierten Fußbettungen die Qualitätsanforderungen an den aktuellen Stand der Technik angepasst. So ist nun neben dem bisher gängigen Gipsabdruck der 3D-Scanabdruck und die CAD-Fräsung für die Herstellung derartiger Einlagen möglich. Für die Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom wird die Indikation an den aktuellen medizinischen Stand gemäß der internationalen Leitlinie der IWGDF 2019 angepasst. Es erfolgt eine Indikationsöffnung für abnorme Hornhautschwielen mit Einblutungen im Sinne einer präulzerativen Läsion und bei Verlust des Schutzgefühls an den Füßen oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit der unteren Extremitäten.“

Den Fortschreibungsbericht des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier (PDF).

 
Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
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