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22. Januar 2020
Redaktion

GKV-Spitzenverband: Beitrittsrecht zu Einzelverträgen erhalten

„Wir haben in komplexes und aus unserer Sicht gut funktionierendes Vertragssystem“, äußerte Carla Meyerhoff-Grienberger, GKV-Spitzenverband, in einer Anhörung zum Medizinprodukte-EU-Änderungsgesetz am 15. Januar im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Der GKV-Spitzenverband halte die Einführung einer Schiedsstelle nicht für erforderlich. Zudem sollte aus Sicht des Verbandes das derzeit geltende Beitrittsrecht auch zu Einzelverträgen uneingeschränkt beibehalten werden. Dagegen sprach sich Kim Nikolaj Japing, Referatsleiter Gesundheitshandwerke im ZDH, für eine Stärkung von Verbandsverträgen aus.

Foto: bluedesign/fotolia

Das aus ihrer Sicht gut funktionierende Vertragssystem werde insbesondere durch die Vielfalt der Leistungserbringer gewährleistet, so Meyerhoff-Grienberger. Diese könnten derzeit sowohl Verbandsverträgen, als auch einer Vielzahl ein Einzelverträgen beitreten, die individuelle und regionale Besonderheiten aufgreifen. „Dieses Beitrittsrecht muss uneingeschränkt beibehalten werden, da wir ansonsten wirklich die Vielfalt der Leistungen gefährden und letzlich auf Bundesebene auf Verbandsebene zu Einheitsverträgen kämen“, sagte Meyerhoff-Grienberger. Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Medizinprodukte-EU-Änderungsgesetz hatte gefordert, das Beitrittsrecht auf solche Verträge zu beschränken, die Verbände oder Zusammenschlüsse von Leistungserbringern geschlossen haben (wir berichteten). 

Eine Schiedsstelle für Nicht-Einigungen bei Vertragsverhandlungen, wie sie der Änderungsantrag vorsieht, halte der GKV-Spitzenverband insofern nicht für erforderlich, als im Hilfsmittelbereich eine etwa vierstellige Anzahl an Verträgen bestehe, die auf dem Verhandlungsweg zustande gekommen und einvernehmlich geschlossen worden seien. Dass Ausschreibungsverträge innerhalb kurzer Zeit auf Verhandlungsverträge umgestellt werden konnten und die Versorgungssituation gesichert sei, sei für den GKV-Spitzenverband ein weiterer Beweis, dass das Vertragssystem funktioniere.

Meyerhoff-Grienberger wies zudem darauf hin, dass andere Schiedsmechanismen im Krankenversicherungswesen Verträge auf Bundesebene beträfen. Sie sehe es als schwierig an, ein Schiedssystem in einem Vertragssystem zu etablieren, in dem es viele einzelvertragliche Regelungen gebe. Zudem gab sie zu bedenken, dass unklar sei, wie mit Haftungsfragen umzugehen sei, wenn sich später herausstellt, dass ein Schiedsspruch nicht rechtsmäßig gewesen ist.

Gesundheitshandwerke befürworten Stärkung von Verbandsverträgen
Zu der gleichen Thematik in der Anhörung befragt, sprach sich dagegen Kim Nikolaj Japing, verantwortlich für die Gesundheitshandwerke im ZDH, für eine Stärkung der Verbandsverträge aus. Allerdings seien die von den Regierungsfraktionen geplanten Änderungen des Beitrittsrechts nicht ausreichend, um die Versorgungsprozesse zu verbessern. Die Gesundheitshandwerke, so Japing, plädierten für die ausschließliche Etablierung von Verbandsverträgen. Dadurch könne erreicht werden, dass Krankenkassen zukünftig für die Versorgung ihrer Versicherten Rahmenverträge mit den Spitzenverbänden der Leistungserbringer auf Bundesebene aushandeln müssten. Dies würde ein einheitliches Versorgungsniveau sicherstellen, die Versorgungsqualität sichern und Verwaltungsaufwand bei den Kassen und den Leistungserbringern reduzieren, so Japing. Die Anbietervielfalt und die Wahlfreiheit sei gesichert, da Leistungserbringer ein Beitrittsrecht zu Rahmenverträgen hätten und Einzelverträge abschließen könnten, sollte kein Verbandsvertrag zustande kommen.

Darüber hinaus begrüßte Japing für die von den Regierungsfraktionen angestrebte Stärkung der Aufsichtsbehörden der Krankenkassen. Diese sieht vor, dass Aufsichtsbehörden besondere Aufsichtsmittel auch auf Verträge zur Hilfsmittelversorgung nach §127 SGB V anwenden dürfen.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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