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24. August 2017
Redaktion

Förderungsmöglichkeiten für Gründerinnen

Nur jedes dritte Unternehmen wird von einer Frau gegründet. Dieses Manko haben auch Politik und Wirtschaft erkannt und viele Förderangebote für gründungswillige Frauen ins Leben gerufen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Fördermöglichkeiten und hilfreiche Tipps.
Von Petra Zimmermann


Foto: Jeanette Dietl/fotolia

Um mehr Frauen zu einer Unternehmensgründung zu bewegen, rief das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2014 die Initiative „FRAUEN unternehmen“ ins Leben, die bis Ende September 2017 verlängert wurde. Seit dem Start der Initiative haben zahlreiche ausgewählte Vorbild-Unternehmerinnen in über 300 Veranstaltungen für mehr Gründerinnengeist in Deutschland geworben. Unterstützt wird die Initiative durch die bundesweite Gründerinnenagentur (bga), sie möchte den Anteil von Frauen an Unternehmensgründungen erhöhen und Frauen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit beraten und begleiten. Seit 2004 hat die bga Aktivitäten für Gründerinnen, Unternehmerinnen und Betriebsnachfolgerinnen gestartet, ihre Kampagnen „Chefinnen im Handwerk“ und „Nachfolge ist weiblich“ waren sehr erfolgreich. Informationen dazu unter www.existenzgruenderinnen.de.

E-Learning für Gründungswillige

Ein Online-Lernprogramm für Existenzgründerinnen (www.existenzgruender.de, Suchwort: „Online Training“) wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit der bga entwickelt. Es orientiert sich an den Bedürfnissen und Anforderungen von gründungsinteressierten Frauen mit Familie und an zukünftigen Kleinunternehmerinnen. Das Lernprogramm berücksichtigt Gründungsvoraussetzungen und Qualifikationen und zeigt, wie Frauen einen soliden Businessplan und die entsprechende Finanzierung entwickeln können. Das eTraining geht weiterhin auf Fragen zum Zeitmanagement im Familienkontext, zu Teilzeit-, Nebenerwerbs- und Teamgründungen sowie zur persönlichen Absicherung von Unternehmerinnen ein.

Frühzeitig informieren – Checklisten und Datenbanken

Gründungswillige Frauen sollten sich so früh wie möglich informieren. Voraussetzung für die Bewilligung einiger Fördermittel ist, dass die Gründung in der Praxis noch nicht begonnen hat. Daher stehen Frauen häufig nicht mehr alle Möglichkeiten einer finanziellen Förderung offen, wenn sie diese zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Checklisten zusammengestellt, mit deren Hilfe Gründungswillige überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen für die jeweilige Förderung er­füllen (www.existenzgruender.de, Suchwort: „Checkliste“). Die Förderdatenbank des Ministeriums (www.foerderdatenbank.de) bietet einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen Finanzhilfen für Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen.

Erst- und Orientierungsberatung nutzen

Es gibt für gründungswillige Frauen viele Angebote qualifizierter Erst- und Orientierungsberatung – meist bei öffentlichen Trägern. Dazu zählen die Kontaktstellen Frau & Beruf, die Arbeitsagenturen, Gleichstellungsbeauftragte, Kammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Banken, Behörden, Beratungs- und Bildungseinrichtungen sowie Verbände.

Bei der Vorbereitung ihres Gründungsvorhabens und erster unternehmerischer Schritte können sich Frauen von Unternehmens- beziehungsweise Existenzgründungsberatern helfen lassen. Diese Beratungsleistungen sind kostenpflichtig. Die Beratungsförderung des Bundes und die Bundesländer bieten daher entweder einen Zuschuss zu den Beratungskosten oder kostenfreie Beratung für Gründerinnen an (Förderung von Existenzgründungsberatungen nach Bundesländern sortiert auf www.existenzgruender.de, Suchwort: „Förderung von Existenzgründungsberatung“).


Finanzierung des Unternehmens

Wer ein Unternehmen gründen, aufbauen und in der Startphase sicher über die Runden bringen will, braucht ausreichend Startkapital. Dafür muss frau genau berechnen, wie hoch der Kapitalbedarf eigentlich ausfällt. Das betrifft nicht allein die Investitionen. Auf keinen Fall sollte sie die eigenen Lebenshaltungskosten vergessen. Denn erfahrungsgemäß fallen die Einkünfte nach dem Start eher gering aus. Die beste Quelle, das benötigte Startkapital auf die Beine zu stellen, ist Eigenkapital, sein Anteil sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen. Wenn es nicht reicht, muss zusätzliches Fremdkapital her, also Kredite beziehungsweise Darlehen von der Hausbank. Aber Banken und Sparkassen lehnen Kredite für das Startkapital oftmals ab, weil sie die gewünschten Sicherheiten vermissen. GründerInnen und junge Unternehmen bekommen bei ihrer Hausbank in aller Regel nicht dieselben günstigen Kreditkonditionen wie Großunternehmen. Bund und Bundesländer bieten daher besondere Förderprogramme an, um diese Nachteile auszugleichen.

Förderdarlehen

Typisch für Förderdarlehen sind unter anderem günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie (tilgungsfreie) Anlaufphase. Die KfW-Bankengruppe fördert Gründungen und kleine Unternehmen bis zu drei Jahre nach dem Start mit dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“, der bei der Hausbank beantragt werden kann – bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro. Es muss sich um betriebsnotwendige Investitionen in Deutschland handeln, die dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil der Antragsteller entsprechen. Diese müssen über fachliche und kaufmännische Qualifikationen verfügen.

Ist der Finanzierungsbedarf höher, kommt der „ERP-Gründerkredit – Universell“ in Frage. Eine Antragstellung ist bis zu fünf Jahren nach Unternehmensgründung möglich. Besonderheit: Gefördert wird auch eine Gründung im Nebenerwerb, wenn das Unternehmen mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland

Den Mikromezzaninfonds Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Zielgruppe sind vor allem Unternehmen, die ausbilden, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt oder aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Der Antrag muss bei Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften des Bundeslandes gestellt werden (www.mikromezzaninfonds-deutschland.de).

Mein Mikrokredit

Mikrodarlehen gibt es nur für unternehmerische Aktivitäten. Für geringe Startkapitalsummen kommt „Mein Mikrokredit“ in Frage. Dieses Kleinstkredit-Angebot des Bundes wird gespeist aus dem Mikrokreditfonds Deutschland. Der Fonds kooperiert für dieses Angebot mit der GRENKE Bank und sogenannten Mikrofinanzinstituten (MFI). Die Kredithöhe beträgt bis zu 20.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu vier Jahren (www.mein-mikrokredit.de).

Mikrokredite der Landesförderinstitute

Die meisten Bundesländer bieten Mikrokredite oder Zuschüsse für Kleingründungen an, die direkt bei den Förderbanken beantragt werden. Daraus können GründerInnen Investitionen und Betriebsmittel finanzieren (Gesamtvolumen meist bis 25.000 Euro).

Mikrokredite bei Mikrofinanzinstituten

Ebenso kann frau diese bei Mikrofinanzinstituten beantragen, diese betreuen sie während der Laufzeit und nehmen das sogenannte Monitoring (Sicherheitenverwaltung; Rückzahlungskontrolle) vor.

Mittelständische Beteiligungsgesellschaften wurden als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft gegründet. Viele davon bieten Sonderprogramme für Existenzgründer mit verbilligten Konditionen bereits ab 20.000 Euro an. Mehr dazu unter www.fuer-gruender.de.

Kompetenzen anderer nutzen

Business Angels sind gestandene ManagerInnen oder UnternehmerInnen, diese stellen jungen Unternehmen nicht nur ihr Kapital, sondern auch ihr Know­how und ihr Kontaktnetzwerk zur Verfügung. Sie steigen in der Frühphase ein, vermitteln Kontakte zu Geschäftspartnern und stehen für alle betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung, ohne am operativen Geschäft teilzunehmen. Business Angels verlassen nach einer vereinbarten Frist von vier bis sechs Jahren das Unternehmen. Sie bieten in der Regel Minderheitenbeteiligungen von 25.000 Euro bis zu 1,5 Millionen Euro an.

Das Gründercoaching Deutschland bietet ExistenzgründerInnen sowie jungen UnternehmerInnen eine Hilfe bei der Finanzierung von Beratung durch erfahrene Fachleute. Über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten können sich Gewerbetreibende sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler von einem Coach beraten lassen.

Fördermöglichkeiten für arbeitslose Frauen

Das Gründercoaching Deutschland unterstützt auch ExistenzgründerInnen aus der Arbeitslosigkeit bei der Inanspruchnahme professioneller Berater. Voraussetzung ist, dass entweder das Einstiegsgeld, der Gründungszuschuss oder sonstige Leistungen nach SGB II bezogen werden. Maßnahmen für ExistenzgründerInnen können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Es besteht aber kein Rechtsanspruch und wird nur gewährt, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen erhalten interessierte Frauen über die Beratung zur Existenzgründung der Agentur für Arbeit am jeweiligen Wohnort.

Gründerwettbewerbe

Die Teilnahme an einem der vielen Gründerwettbewerbe in Deutschland bringt unterschiedliche Vorteile: Workshops, Seminare, Vorträge oder individuellen Coachings. Hier gibt es kostenlos ausführliche Kritik zu einer Geschäftsidee, Businessplan oder einem bereits gegründeten Unternehmen. Die Geschäftsmodelle der teilnehmenden Unternehmen werden auf Herz und Nieren geprüft: Kundennutzen, Marktpotenzial, Marketing, Vertrieb sowie Finanzierung und Realisierbarkeit sind dabei häufig im Fokus. Hochkarätige Mentoren, Berater und Experten stehen während der Bewerbungsphase kostenfrei zur Verfügung.

Im ersten Schritt gilt es, passende Wettbewerbe für die eigene Unternehmensphase zu finden (Ideenphase, Businessplan- und Startphase oder Wachstumsphase). Denn: Ein Gründerwettbewerb für jemanden mit einer Idee oder einem groben Geschäftskonzept bringt andere Vorteile als ein Gründerwettbewerb für jemanden, der mit seinem Unternehmen schon erste Erfolge erzielt hat.

Im zweiten Schritt lohnt es sich, einen passenden Gründerwettbewerb für sich auszuwählen, denn es gibt sehr viele unterschiedliche: im eigenen Bundesland oder der eigenen Stadt beziehungsweise Region oder nach Branchen. Absolute Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme sind vollständige und ordnungsgemäße Bewerbungsunterlagen. Einen Überblick über Gründerwettbewerbe gibt www.fuer-gruender.de/beratung/gruenderwettbewerb/ (oder in der Internet-Suche „190 Wettbewerbe für euer Start-up“ eingeben, im gleichnamigen PDF S. 29ff.).


Nach der Gründung

Seit dem 1. Januar 2016 ersetzt das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ die bisherigen Förderprogramme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ für bereits bestehende Gründungen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert (www.bafa.de).

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Dabei handelt es sich um

– junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind;

– Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung;

– Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter;

– Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen sowie Beratungen zur Unternehmenssicherung.

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach ab­schließender Prüfung durch das BAFA. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Förderung für Frauen im ländlichen Raum

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen fördern mit einem gesonderten Programm speziell Frauen im ländlichen Raum, um ihre Einkommens- und Beschäftigungssituation zu verbessern. Die Förderung, die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützt wird, umfasst unter anderem Coaching- und Qualifizierungsmaß­nahmen, finanzielle Unterstützung von Existenzgründerinnen und die Förderung von Netzwerkgründungen (www.foerderung.landwirtschaft-bw.de/ www.lds.sachsen.de).

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Infos im Netz

  1. eTraining für Gründerinnen: www.existenzgruender.de, Suchwort: „Online Training“
  2. Checklisten für Gründerinnen: www.existenzgruender.de, Suchwort: „Checkliste“
  3. Vor der Gründung: Förderung von Existenzgründungsberatungen nach Bundesländern sortiert: www.existenzgruender.de, Suchwort: „Förderung von Existenzgründungsberatung“
  4. Gründerwettbewerbe in Deutschland 2017 : 
    www.fuer-gruender.de/beratung/gruenderwettbewerb/ oder in der Internet-Suche „190 Wettbewerbe für euer Start-up“ eingeben, (im gleichnamigen PDF S. 29ff.)
  5. Gründerinnenpreise für Frauen
    – Belladonna Gründerinnenpreis Bremen,
    www.belladonna-bremen.de/belladonna-gruenderinnenpreis.html
    – IDEE Förderpreis von der Firma Darboven, www.darboven.com
  6. Netzwerke und weiterführende Infos:

    www.gruenderinnenagentur.de

    www.bmwi.de

    www.existenzgruender.de

    www.existenzgruenderinnen.de

    www.kultur-kreativ-wirtschaft.de

    www.exist.de

    www.unternehmergeist-macht-schule.de

    www.frauennetz-aktiv.de/selbststaendigkeit/gruenderinnen.html

    www.she-works.de

    www.bildung-ab-50.de

 

© Orthopädieschuhtechnik/C. Maurer Fachmedien

Foto: Jeanette Dietl, fotolia

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