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22. Juli 2022
Redaktion

GKV-Spitzenverband sieht "erfreulichen Trend" bei der Entwicklung der Mehrkosten

Annähernd 80 Prozent der Versicherten bekommen mehrkostenfreie Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Rund 20 Prozent zahlen durchschnittlich etwa 136 Euro dazu. Zu diesem Ergebnis kommt der vierte Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes, der aktuell erschienen ist. Kritisch unter die Lupe nimmt der GKV-Spitzenverband unter anderem das Gesundheitshandwerk.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sieht in dem hohen Anteil mehrkostenfreier Hilfsmittel einen längerfristigen und erfreulichen Trend. Dieser sei ein Indiz dafür, dass eine Hilfsmittelversorgung ohne Mehrkosten der Versicherten vom Grundsatz her möglich sei und auch überwiegend realisiert werde. “Grundsätzlich stehen den Versicherten für ihren Krankenkassenbeitrag hochwertige Hilfsmittel ohne Mehrkosten zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch die durchschnittlichen Mehrkosten nur unwesentlich gestiegen und in den meisten Bereichen stabil geblieben“, so Kiefer. 

Mit dem vierten Mehrkostenbericht liegt die Datenauswertung der im Jahr 2021 gezahlten Mehrkosten vor. 97 Prozent der Abrechnungsdaten wurden analysiert. Dabei handelt es sich um mehr als 29 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen von fast 10 Milliarden Euro.

Mehrkosten bei jedem fünften Hilfsmittel

Insgesamt wurden bei rund 6,1 Millionen und somit gut 20 Prozent aller Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten gezahlt (geringfügiger Anstieg der Mehrkostenfälle von 20,2 auf 20,9 Prozent gegenüber 2020). Fast 80 Prozent der Versorgungen sind somit mehrkostenfrei. Damit zeichnet sich ausgehend vom Berichtsjahr 2019 ein gleichmäßiger Trend ab. Der GKV-Spitzenverband betont, dass der Anteil der Mehrkostenfälle sogar nur bei 12 Prozent läge, würden die Daten der vier Produktgruppen mit dem höchsten Aufkommen nicht berücksichtigt. Die Anzahl der Mehrkostenfälle im Verhältnis zu den Gesamtversorgungen variiere in der Dimension erheblich: Ihr Anteil liegt je nach Produktgruppe zwischen 0,02 und knapp über 55 Prozent. 

Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten betrug etwa 826 Millionen Euro. Die durchschnittlichen Mehrkosten je Mehrkostenfall lag im Berichtszeitraum 2021 bei 135,71 Euro (2020: 131,86 Euro). Die damit verbundene Steigerung um 2,9 Prozent liegt deutlich unter den allgemeinen Preissteigerungen in Deutschland. Im Vorjahr lag die Steigerung noch bei fast 12 Prozent. In einigen Produktgruppen ist die Höhe der Mehrkosten sogar niedriger als in den vorangegangenen Betrachtungszeiträumen. 

Die Spanne der Mehrkosten ist jedoch groß: Mit 1.339,2 Euro rangieren nach wie vor die Hörhilfen an erster Stelle, während es zum Beispiel bei den Inhalations- und Atemtherapiegeräten durchschnittlich 30,78 Euro und bei Kranken- und Behindertenfahrzeugen 277,07 Euro sind.

Gesundheitshandwerk genauer im Fokus

Der GKV-Spitzenverband analysiert im Mehrkostenbericht einige Produktgruppen genauer, bei denen es „Auffälligkeiten“ gegeben habe, unter anderem aus dem Gesundheitshandwerk. Der Anteil der Versorgungsfälle, bei denen Versicherte Mehrkosten übernommen haben, seien dort – abgesehen vom Bereich Schuhe – auffällig hoch gewesen. Genannt werden hier insbesondere Einlagen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Hörhilfen und Sehhilfen. In diesen Bereichen seien mehr als ein Drittel bzw. mehr als die Hälfte der Versicherten mit Mehrkosten belastet worden.

Einlagen

Bei Einlagen (4.523.555 Versorgungsfälle, durchschnittliche Gesamtkosten je Versorgungsfall 135,08 Euro) lag der Anteil der Mehrkostenfälle bei 54,05 Prozent. Der durchschnittliche Anteil der von den Versicherten getragenen Kosten an der Gesamtversorgung lag bei 13,69 Prozent. Die durchschnittlichen Mehrkosten je Mehrkostenfall betrugen 34,22 Euro. Die Gesamtmehrkosten betrugen rund 83,6 Millionen Euro.

Bei den genannten durchschnittlichen Kosten je Versorgungsfall ist allerdings zu beachten, wie der GKV-Spitzenverband Versorgungsfälle definiert. Dies sind Versicherte, die im Versorgungszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 mindestens eine Hilfsmittelversorgung mit oder ohne Mehrkosten erhalten haben. Für die Zuordnung der Versorgungsfälle zum Berichtsjahr ist der Tag der Abgabe des Hilfsmittels maßgeblich. Bei der mehrfachen Lieferung des gleichen Hilfsmittels im Untersuchungszeitraum ist also nicht jede einzelne Lieferung als „Versorgungsfall“ anzusehen, sondern es handelt sich insgesamt um einen Versorgungsfall im betreffenden Untersuchungszeitraum.
Wenn also ein Patient zwei Paar Einlagen im Jahr bekommt, wird er dennoch nur ein Versorgungsfall gerechnet. Wenn Einlagen durchschnittlich 135,08 Euro pro Versorgungsfall gekostet haben, können also auch zwei oder mehr Einlagen pro Patient eingerechnet sein.

Kompressionstherapie

Bei Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (insgesamt 2.907.743 Versorgungsfälle, durchschnittliche Gesamtkosten je Versorgungsfall 233,02 Euro) bewertete der GKV-Spitzenverband den Anteil der Mehrkostenfälle (32,76 Prozent) als auffällig. Der durchschnittliche Anteil der von den Versicherten getragenen Kosten an der Gesamtversorgung lag bei 3,85 Prozent, die durchschnittlichen Mehrkosten je Mehrkostenfall bei 27,35 Prozent. Die Gesamtmehrkosten lagen bei rund 26 Millionen Euro.

Bandagen

Bei Bandagen (insgesamt 2.016.620 Versorgungsfälle, durchschnittliche Gesamtkosten je Versorgungsfall 77,83 Euro) markierte der GKV-Spitzenverband den Anteil der Mehrkostenfälle (24,56 Prozent) als auffällig. Der durchschnittliche Anteil der von den Versicherten getragenen Kosten an der Gesamtversorgung lag bei 6,26 Prozent, die durchschnittlichen Mehrkosten je Mehrkostenfall bei 19,85 Prozent. Die Gesamtmehrkosten betrugen rund 9,8 Millionen Euro.

Schuhe

Bei Schuhen ergaben sich keine Auffälligkeiten. Die durchschnittlichen Gesamtkosten je Versorgungsfall lagen bei 494,60 Euro, die Anzahl der Versorgungsfälle bei 695.663. Der durchschnittliche Anteil der Mehrkostenfälle war 1,96 Prozent; der durchschnittliche Anteil der von den Versicherten getragenen Kosten an den Gesamtkosten der Versorgung lag bei 0,14 Prozent. Die durchschnittlichen Mehrkosten je Mehrkostenfall betrugen 34,24 Euro und bestand vermutlich überwiegend aus dem Gebrauchsgegenstandsanteil. Die Gesamtmehrkosten betrugen rund 465.994 Euro.

Ausgabensteigerungen der GKV haben nicht zum Rückgang der Mehrkosten geführt

Anders als in vielen anderen Produktgruppen hätten im Gesundheitshandwerk die Ausgabensteigerungen der GKV weniger zu niedrigeren Mehrkosten geführt, stellt der GKV-Spitzenverband heraus. „Exorbitante“ GKV-Ausgaben- und Mehrkostensteigerungen habe es bei den Beinprothesen gegeben, was wahrscheinlich jedoch mit der Neukonzeption der Produktgruppe mit Wirkung zum 26.03.2019 zusammenhänge. Explizit nennt der GKV-Spitzenverband danach auch den Einlagenbereich: „Im Einlagenbereich steigen trotz der Anhebung der Festbeträge mit Wirkung zum 01.04.2020 und der Fortschreibung der Produktgruppe Einlagen zum 21.12.2020 sowohl die GKV-Ausgaben als auch die Mehrkosten je Versorgungsfall kontinuierlich an. Hinsichtlich des Anteils der Mehrkostenfälle rangiert die Produktgruppe in den betrachteten Zeiträumen durchgängig an erster Stelle.“

GKV-Spitzenverband sieht Gesetzgeber gefordert

In seinem Vorwort zum Mehrkostenbericht betonte Gernot Kiefer, dass es ihm wichtig sei, dass die Versicherten ihre Entscheidungen für oder gegen eine Versorgung mit Mehrkosten bewusst und auf der Basis objektiver Informationen treffen können. “Inwieweit dies auf die für diesen Bericht gemeldeten Mehrkostenfälle zutrifft oder ob die Versicherten zu teureren Hilfsmittelversorgungen gelenkt wurden, lässt sich nicht abschließend beantworten. Die Gesetzeslage ist unzureichend, um flächendeckende und repräsentative Aussagen über die Motive und Gegebenheiten, die zu Mehrkosten geführt haben, zu erhalten.” Der Gesetzgeber müsse hier nachbessern, um an dieser Stelle Transparenz über das Versorgungsgeschehen zu ermöglichen.

Der GKV-Spitzenverband sieht insgesamt in der Entwicklung der Mehrkosten jedoch einen erfreulichen Trend. In dem Bericht wird die Auffassung geäußert: “Das durch die Fortschreibungen des Hilfsmittelverzeichnisses angehobene Qualitätsniveau der Hilfsmittelleistungen ist offensichtlich in der Versorgung angekommen.”

Den vierten Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands (PDF) finden Sie hier.

© orthopädieschuhtechnik

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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