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25. Juni 2024
Redaktion
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

DDG: Gesetz muss diabetologische Fachkompetenz stärken

Am 27. Juni 2024 findet im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) statt. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordert den Gesundheitsausschuss des Bundestages auf, eine öffentliche Anhörung mit Fachgesellschaften zu kritischen Punkten abzuhalten.
Krankenschwester
Foto: Halfpoint/Adobe Stock

Die DDG weist darauf hin, dass derzeit jährlich 3 Millionen Menschen mit Diabetes mellitus ins Krankenhaus kommen. „Sie benötigen eine zukunftssichere stationäre diabetologische Versorgung. Dafür ist die Finanzierung der Weiterbildung sowie die Stärkung der diabetologischen Expertise notwendig – beides fehlt im Gesetzesentwurf bislang“, so die Fachgesellschaft.

„Wir unterstützen ausdrücklich die Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums, mit dem KHVVG die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern zu steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern und Bürokratie abzubauen“, betont DDG-Präsident Professor Dr. med. Andreas Fritsche.

„Außerdem muss das KHVVG aus Perspektive der DDG auch die Aufgabe haben, die Versorgung der stetig steigenden Anzahl an Menschen mit Diabetes zu verbessern – und das geht nur über eine Stärkung der diabetologischen Fachkompetenz in den Krankenhäusern und nicht mit deren drohender Abschaffung.“ Gerade hier weise der Gesetzesentwurf jedoch noch Lücken auf, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens dringend behoben werden sollten, so der Diabetologe aus Tübingen.

Anlässlich der bevorstehenden ersten Lesung des KHVVG im Bundestag am 27. Juni 2024 appelliert die DDG, die folgenden Punkte in der Beratung des Gesetzentwurfes aufzugreifen:

Finanzierung der Weiterbildung im Gesetz verankern

„Eine hohe Versorgungsqualität erwächst nur aus Fachkompetenz! Für deren Vermittlung in der ärztlichen Weiterbildung und der weiteren Gesundheitsberufe für die Diabetesversorgung muss der Gesetzgeber den Krankenhäusern adäquate finanzielle sowie personelle Ressourcen zuerkennen“, fordert Fritsche.

Oft werde die Weiterbildung nur mithilfe einer Querfinanzierung aus Versorgungserlösen ermöglicht. Darüber hinaus sehen die Zeitkapazitäten der erfahrenen Fachärzte nicht vor, ihr Wissen mit Ärzten in Weiterbildung zu teilen und diese anzuleiten.

DDG-Mediensprecher Professor Dr. med. Baptist Gallwitz mahnt: „Sofern die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung nicht deutlich angepasst werden, wird das Gesetz sein Kernziel, die Behandlungsqualität zu steigern, langfristig verfehlen. Denn wer nicht in den ärztlichen Nachwuchs investiert, wird in Zukunft keine hochwertige Versorgung sichern!“

 

Hochwertige Diabetesversorgung durch Fachkompetenz sicherstellen

Für eine hochwertige Diabetesversorgung im Krankenhaus sei es auch wichtig, dass bisherige rein diabetologische Fachabteilungen in der geplanten Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ nur mit dem Facharztäquivalent „Diabetologin/Diabetologe DDG“ besetzt werden dürfen, um Personalengpässen vorzubeugen. Wie die DDG erläutert, erlangen Absolventen nur durch diese Weiterbildung auf Facharztniveau eine angemessen hohe Expertise in Diagnostik und Therapie von Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und Folgeerkrankungen. „Die hohen Anforderungen und auch die jährlichen Fortbildungsverpflichtungen sichern die adäquate Versorgung von Menschen mit Diabetes“, ergänzt Fritsche.

Appell an den Bundestag

Die DDG hat den bisherigen Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet und ihre Positionen in Stellungnahmen auch gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften eingebracht. „Bislang wurden unsere Vorschläge jedoch unzureichend aufgegriffen“, so Fritsche. Die DDG fordert daher nun die Abgeordneten des Bundestags dazu auf, in dieser „heißen“ Phase der Gesetzgebung die Fachgesellschaften und die Krankenhausgesellschaft intensiver in den Prozess einzubinden, um die zukünftige bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und bestehende Lücken auszubessern. „Der Gesundheitsausschuss sollte im Lesungsverfahren jetzt noch einmal auf die Fachgesellschaften zugehen und die Anliegen derjenigen hören, die täglich in den Kliniken ihre ärztliche Expertise für die Versorgung der Menschen mit Diabetes einsetzen“, so Fritsche.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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