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5. November 2020
Redaktion

Corona: GKV-Spitzenverband aktualisiert Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung

Der GKV-Spitzenverband hat seine Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert. Die angepassten Regelungen gelten vom 4. November 2020 bis voraussichtlich 31. Januar 2021.

Foto: ahmet/Adobe Stock

Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands an seine Mitgliedskassen umfassen Regelungen zur Kontaktreduzierung zwischen Leistungserbringer und Patient, zu nicht-einhaltbaren, vertraglich vereinbarten Fristen sowie zu administrativen Prozessen. Außerdem geht es um ärztliche Verordnungen, den Umgang mit nicht rechtzeitig vorliegenden Folgepräqualifizierungen, um Fristen für die Abrechnung sowie die Vergütung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Die aktualisierten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands sowie Antworten des GKV-Spitzenverbands auf häufige Fragen zum Thema finden Sie hier.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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