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4. März 2020
Redaktion

BIV-OT: Einlagen- und Kompressionsversorgung falsch kalkuliert

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) begrüßt grundsätzlich, dass die seit 2012 geltenden Festbeträge für die Produktgruppe Kompressionstherapie (PG 17) sowie die seit 2017 geltenden Festbeträge für Einlagen (PG 08) überarbeitet und neu festgesetzt wurden. Der Verband habe seine Expertise für die Kalkulation betriebswirtschaftlicher Größen selbstverständlich eingebracht. Der GKV-Spitzenverband habe seine Anmerkungen und Einwände jedoch nicht berücksichtigt, so der BIV-OT.

Foto: Stockfotos-MG/Adobe Stock

Die Kritik des BIV-OT betrifft zu allererst das zugrundeliegende Kalkulationsschema für die Festbeträge: Der GKV-Spitzenverband verwende hier ein Schema, das generell abweiche von dem üblicherweise in Vertragsverhandlungen über die Vergütung von qualitätsgesicherten Hilfsmittelversorgungen verwendeten Schema. Denn im Allgemeinen, so der BIV-OT, erkennen die gesetzlichen Krankenkassen in ihren Verhandlungen die Kalkulationsprinzipien des sogenannten „Handbuchs“ an. Letzteres sei vom BIV-OT als repräsentatives Schema der betriebswirtschaftlichen Kalkulation von Versorgungsleistungen in Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Werkstätten erarbeitet worden. “Die darauf aufgebauten Kassenverträge decken inzwischen nahezu die gesamte Versorgungslandschaft ab und sichern bundesweit die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung. Diesem Vorgehen schließt sich der GKV-Spitzenverband bei den Produktgruppen Einlagen (PG 08) und Kompressionstherapie (PG 17) nicht an”, kritisiert der Bundesinnungsverband

Es sei nicht nachvollziehbar, warum sich der GKV-Spitzenverband zur Ermittlung der Festbeträge auf Daten und Zahlen zurückziehe, die überwiegend von Apotheken stammen. Durch das Verwenden der Daten aus einer DATEV-Branchenauswertung von rund 6.452 Apotheken und lediglich 421 Sanitätshäusern würden betriebswirtschaftlich relevante Kostenstrukturen, wie zum Beispiel die Erhebung des Stundenverrechnungssatzes, aus einer Datengrundlage abgeleitet, in der mehr als 93,8 Prozent der Daten marktfremden Strukturen entstammen, kritisiert der Bundesinnungsverband. Diesen betriebsfremden Ansatz verfolge der GKV-Spitzenverband auch bei weiteren Kostenansätzen, wie beispielsweise den Materialkosten und dem Listeneinkaufspreis. “Hiermit folgt der Spitzenverband nicht der in der Bundesrepublik Deutschland gelebten Versorgungspraxis”, betont der BIV-OT.

“Wir möchten nachdrücklich darauf hinweisen, dass die nun durch den GKV-Spitzenverband genutzte Kalkulation von Festbeträgen, die derart an der sonst üblichen Kalkulation vorbeigeht und zudem Datengrundlagen nutzt, die nicht der Versorgerstruktur entsprechen, nicht den Anspruch erfüllen kann, eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung betriebswirtschaftlich korrekt abzubilden. Damit werden die Festbeträge in der Realität der Versorgung auch nur schwerlich im Sinne des GKV-Spitzenverbandes umsetzbar sein”, resümiert der Verband.

Der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) schließt sich der Kritik des BIV-OT uneingeschränkt an, erklärt ZVOS-Präsident Stephan Jehring.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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