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5. Juli 2021
Redaktion

ARGE: Erfolg im Schiedsverfahren mit IKK classic

Die Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringerorganisationen (ARGE) wertet den Schiedsspruch zum Vertrag IKK classic Reha als „vollen Erfolg“.



Foto: sdecoret/Adobe Stock

Mit einer „klaren Absage“ an das Prinzip „Hauptsache billiger“ endete das von der Arbeitsgemeinschaft der Leistungserbringerorganisationen (ARGE) nach den gescheiterten Verhandlungen zum Vertrag IKK classic Reha angeschobene Schiedsverfahren. In großen Teilen sei die vom zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingesetzte Schiedsperson damit der Argumentation der ARGE gefolgt, welcher der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), die Leistungserbringergemeinschaften CURA-SAN GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, RSR Reha-Service-Ring GmbH, Sanitätshaus Aktuell AG und die EGROH-Service GmbH angehören. Letztere führte im Namen der ARGE die Verhandlungen mit der IKK Classic und übernahm die Funktion des Sprechers im Schiedsverfahren. Am 24.September 2020 hatte die ARGE Beschwerde beim BAS eingereicht, neun Monate später, am 24.Juni 2021, lag nun der Schiedsspruch zum Vertrag IKK classic Reha vor.

Laut ARGE konnten im Ergebnis des Schiedsverfahrens erhebliche Verbesserungen durchgesetzt werden. Der Schiedsspruch habe außerdem Signalwirkung für künftige Verhandlungen: „Wir sind sehr froh und erleichtert, dass der Schiedsspruch sich klar gegen intransparente Preisfestsetzungen durch Einzelunternehmen ausspricht. Verhandlungen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V haben sich somit an marktüblichen Preisen und damit vergleichbaren aktuellen Verträgen zu orientieren. Zusammen mit dem Votum für einheitliche Rahmenverträge folgt der Schiedsspruch damit eindeutig dem Konzept der von den Mitgliedern der ARGE geforderten Leitverträge.“

Der Schiedsspruch vom 24. Juni 2021 stärke die wohnortnahe Hilfsmittelversorgung durch ein weitgehendes Versandhandelsverbot, das den Versand von Reha-Hilfsmitteln zum „Ausnahmefall“ erklärt, so die ARGE. Er spreche sich für Bürokratieabbau durch einen Gesamtvertrag über alle Versorgungen in den zehn betroffenen Produktgruppen aus. Unter Verweis auf den Wunsch des Gesetzgebers nach Verwaltungsvereinfachungen werde es somit einen einheitlichen Rahmenvertrag mit ausdifferenzierten Preisteilen für die jeweiligen Produktgruppen geben.

Damit regelt der Schiedsspruch die Versorgung von rund drei Millionen gesetzlich Versicherten der IKK Classic in folgenden Bereichen: Produktgruppe 04 Bade- und Duschhilfen, 10 Gehhilfen, 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus, 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge, 19 Krankenpflegeartikel, 20 Lagerungshilfen, 22 Mobilitätshilfen, 28 Stehhilfen, 32 therapeutische Bewegungsgeräte sowie 33 Toilettenhilfen.

Zudem müssen die Pflichten der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), sofern sie an die Leistungserbringer delegiert werden, künftig gesondert vergütet werden. Preise sind nach dem Schiedsspruch anhand von Rahmenparametern wie einer nachvollziehbaren und transparenten Kalkulation sowie unter Beachtung marktüblicher Preise zu ermitteln und dürfen sich nicht an der Preissetzung durch Einzelunternehmen orientieren. Ein befristeter Ausgleich für pandemiebedingt gestiegene Frachtkosten wurde ebenfalls vereinbart.

Der durch den Schiedsspruch definierte Vertrag tritt zum 1. September 2021 in Kraft, bis dahin gibt es Übergangsregelungen.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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