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22. April 2020
Redaktion

Arbeitsschutzstandards COVID-19 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben einen gemeinsamen Arbeitsschutzstandard zur Eindämmung von COVID-19 verabschiedet. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise, unter anderem zu Sicherheitsabständen und erforderlichen Hygienemaßnahmen. Die BG ETEM gibt zudem branchenspezifische Hinweise.

Foto: Di Studio/Adobe Stock

Den Arbeitsschutzstandard COVID-19 finden Sie hier.

Weitere Infos des BMAS und eine Infografik finden Sie hier.

Branchenspezifische Hinweise
Die Berufsgenossenschaft BG ETEM, die auch für Orthopädieschuhtechnik-Betriebe zuständig ist, hat darüber hinaus branchenspezifische Hinweise veröffentlicht. Für das Orthopädiehandwerk spricht die BG ETEM folgende Empfehlungen aus:

“Kann ein direkter Kontakt nicht vermieden werden, müssen mögliche Infektionsübertragungen in beide Richtungen (z. B. vom Mitarbeiter zum Kunden, vom Techniker zum Patienten und umgekehrt) vermieden werden.

Je nach Ergebnis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Vorrangig Abstand halten, mindestens 1,5 m
  • Direkten (< 1,5 m) oder ungeschützten Kontakt zu Personen mit akuten Atemwegsinfektionen vermeiden (s. tagesaktuelle Empfehlungen RKI), alternativ: telefonische/elektronische Beratung
  • Vor und nach dem Kontakt zum Kunden, Hände gründliche 30 Sekunden mit Seife waschen oder desinfizieren, beim Patientenkontakt Einmalschutzhandschuhe tragen
  • Einmal-Papierhandtücher benutzen
  • Eingesetzte Desinfektionsmittel sollten mindestens die nachgewiesene Wirksamkeit “begrenzt viruzid” haben
  • Nach der Arbeit Hautpflege vornehmen (häufiges Händewaschen und Desinfizieren trocknet die Haut aus).
  • Soweit verfügbar, Mund-Nasen-Schutz tragen (schützt den Patienten bzw. Kunden)
  • Vom Patienten übergebene oder abgenommene Versorgungen, z. B. Prothesen o. ä. bei Bedarf mit Instrumentendesinfektionsmittel desinfizieren
  • Berühren des Gesichtes mit den Händen vermeiden
  • Nach dem Patientenkontakt Einmal-PSA entsorgen, Hände gründlich waschen oder – wenn waschen nicht möglich – mit Handdesinfektionsmittel desinfizieren
  • Regelmäßig lüften, wenn Sie nicht allein in einem Raum arbeiten
  • Betriebsärztliche Beratung zum betriebsspezifischen Gesundheits- und Infektionsschutz einholen”

Die branchenspezifischen Hinweise der BG ETEM finden Sie hier.

“Bei der Übersetzung dieser Regeln in die betriebliche Praxis unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen” bekräftigt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. Unter www.bgetem.de/corona finden Unternehmen bereits branchenspezifische Hinweise für zahlreiche Berufe und Arbeitsfelder. Diese Informationen werden laufend aktualisiert und erweitert.  Branchenexpertinnen und -experten beantworten darüber hinaus unter der Telefonnummer 0221 3778-7777 Fragen zu Präventionsthemen. Die Corona-Hotline der BG ETEM ist montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr geschaltet.

Regelmäßig von der Redaktion “Orthopädieschuhtechnik” aktualisierte Informationen für OST-Betriebe finden Sie hier:

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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