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29. Juli 2021
Redaktion

BVMed sieht methodische Schwächen im Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht beim jüngst veröffentlichten Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes wie in den Vorjahren weiterhin Schwächen in der Methodik. Er plädiert dafür, die erhobenen Daten differenzierter auszuwerten. 

Juliane
Foto: BVMed

Der BVMed weist zunächst darauf hin, dass der Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes die Bedeutung der Hilfsmittelversorgung für ein selbstständiges und unabhängiges Leben der  Patienten hervorhebe: Mit 28 Millionen Versorgungsfällen jährlich werde eine Vielzahl der Versicherten mit Hilfsmitteln versorgt. Zudem komme der GKV-Spitzenverband zu dem Ergebnis, dass Anteil und Höhe der Mehrkosten der Patienten weitgehend stabil seien. 

Die Idee des Berichtes, den der Gesetzgeber im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) eingeführt hat, sei es, die Entwicklungen in der Hilfsmittelversorgung zu beobachten und daraus gegebenenfalls Rückschlüsse auf die Gewährleistung des gesetzlich verbrieften Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenkassen zu ziehen. “Mit dem Bericht sollen neben der Transparenz auch das Wahlrecht sowie die Rolle der Versicherten gestärkt werden. Dieses Instrument ist daher im Zusammenhang mit den ebenfalls durch das HHVG gestärkten Aufklärungs- und Informationspflichten durch die Kassen und die Leistungserbringer gegenüber den Patientinnen und Patienten zu sehen”, erläutert Juliane Pohl, Leiterin des BVMed-Referates Ambulante Versorgung.

Der BVMed weist darauf hin, dass auch die weiteren durch den Gesetzgeber eingeführten Instrumente, wie beispielsweise die Information über wesentliche Vertragsinhalte und das sogenannte Vertragscontrolling, beides Pflichten der Kassen, hierfür einen wesentlichen Beitrag leisten sollen. “Diese Instrumente bleiben jedoch weiterhin hinter ihren Möglichkeiten zurück. Der BVMed fordert daher, die Information über Versorgungsansprüche und -prozesse auszubauen – und damit die Versicherten bei der Ausübung ihres Wahlrechts über die Versorgung weiter zu stärken”, sagt Pohl.

Methodische Schwächen
Wie auch in den vergangenen Jahren weise der Bericht zudem methodische und datenanalytische Schwächen auf, so der BVMed. Beispielsweise sei nach wie vor unklar, wie Dauerversorgungen mit zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (unter anderem Stomaartikel, aufsaugende Inkontinenzhilfen) in die Systematik der “Versorgungsfälle” zugeordnet wurden. Strukturelle Veränderungen durch Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis, aber ebenso die Covid-Pandemie, würden die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren limitieren. Bei verschiedenen Produktgruppen werde trotz erheblicher Unterschiede in der Versorgung und der Erstattung keine stärkere Differenzierung zwischen den Produktarten vorgenommen. Dies treffe bspw. auf die Versorgung mit Rollstühlen zu. Die Aussagekraft der Ergebnisse sei damit begrenzt, erklärt der BVMed, obgleich stärkere Differenzierungen bei der Zusammenführung der durch die Kassen erhobenen und durch den GKV-Spitzenverband aggregierten Daten möglich seien und den Ergebnisgehalt des Berichts stärken könnten.

“Die gegebene Datenlage bietet außerdem auch die Grundlage, eine Differenzierung zwischen den Kassen und auch Kassenarten durchzuführen. Wir plädieren dafür, dieses Instrument zu nutzen und so den Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen zu stärken”, betont BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl abschließend.

Siehe auch unsere News “Dritter Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes erschienen”

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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