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26. Februar 2020
Redaktion

Telematik-Infrastruktur: Verbände warnen vor Wettbewerbsverzerrung

Anlässlich des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) warnen Verbände aus der Hilfsmittelbranche vor Wettbewerbsverzerrungen, die sich ergeben können, wenn Leistungserbringer nicht zeitgleich in die Telematik-Infrastruktur eingebunden werden. Dies kann auch die Orthopädieschuhtechnik betreffen, für die bislang kein Zeitplan vorgesehen ist.



Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) konkretisiert als weiteres Gesetz der Digitalisierungsreform die Errichtung einer „Datenautobahn des Gesundheitswesens“, unter anderem mit Regeln zur Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte und der elektronischen Verordnung (e-Rezept). Die Eurocom begrüßt die Gestaltungs- und Innovationsmöglichkeiten, die sich damit auch für den Bereich der Hilfsmittelversorgung ergeben. Der Herstellerverband für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel fordert jedoch, dass alle Leistungserbringer zeitgleich in die Telematik-Infrastruktur eingebunden werden.

Durch das PDSG können Versorgungswege effizienter und die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter gestaltet werden, so die Eurocom. Vorausgesetzt, dass alle Leistungserbringer gleichzeitig Zugriff auf die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier erklärt: „Wir befürworten, dass die Zugriffsberechtigung der nicht-ärztlichen Leistungserbringer auf das e-Rezept mit der Einführung eines elektronischen Berufsausweises in Verbindung mit einer Komponente zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen geregelt wird. Offen ist jedoch weiterhin, ab wann dies der Fall ist. Eine zeitliche Perspektive zur Einbindung aller Leistungserbringer in die TI ist aber erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Diese entstehen dann, wenn Hilfsmittel-Leistungserbringer im Vergleich zu Apotheken zeitlich erheblich verzögert eingebunden werden. Schlussendlich schränkt dies auch die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten ein.“

Auch der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PDSG die Einbindung weiterer Leistungserbringer, wie Hilfsmittel- und Homecare-Unternehmen, in die Telematikinfrastruktur. So wie es einen detaillierten Zeitplan für die elektronische Gesundheitskarte gebe, sollte auch ein Zeitplan für die Anbindung der “sonstigen” Leistungserbringer aufgenommen werden, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Auch er sieht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Apotheken, die bereits heute an die TI angebunden werden. “Es muss klargestellt werden, dass die Nutzung der TI für die Übermittlung digitaler Verordnungen von Hilfsmitteln und weiteren Medizinprodukten erst ab Einbindung der wesentlichen Marktteilnehmer – also mit diskriminierungsfreiem Zugang – erlaubt ist”, so der BVMed. 

Zur Stellungnahme der Eurocom zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Zur Stellungnahme des BVMed

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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