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12. Juli 2021
Redaktion

Neues Hilfsmittelverzeichnis-Webportal mit Online-Antragstellung

Der GKV-Spitzenverband hat ein neues Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses nach §139 SGB V entwickelt. Dieses löst ab sofort das bisherige Online-Verzeichnis ab. Hersteller können von nun an Anträge für die Aufnahme ihrer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis sowie Änderungsanträge zu bereits gelisteten Hilfsmitteln online stellen.

Foto: apichon tee/Adobe Stock

Des Weiteren haben Antragstellende die Möglichkeit, nach ihrer Registrierung notwendige Daten einzugeben, Unterlagen hochzuladen und den Bearbeitungsstand ihres Antrags einzusehen.

Krankenkassen, Leistungserbringer und andere Interessierte können Anforderungen an die Produkte und an die Leistungserbringung, aber auch technische Angaben, Erläuterungen zu den verschiedenen Anwendungsgebieten sowie einzelne Hilfsmittel abrufen. Es können gezielt alle Informationen des Hilfsmittelverzeichnisses aufgerufen, sortiert, gefiltert und ausgedruckt werden.

„Das neue Hilfsmittelverzeichnis bietet von der Online-Antragstellung bis zu umfänglichen Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln den Hilfsmittelherstellern einen deutlich verbesserten Service. Darüber hinaus trägt die papierlose Antragstellung zum Bürokratieabbau bei“, so Dr. Monika Kücking, Abteilungsleiterin Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes.

Das neue Hilfsmittelverzeichnis-Portal finden Sie hier.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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