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10. Mai 2021
Redaktion

Digitalisierung in der Hilfsmittelbranche: Dritter Live-Videotalk des Bündnisses "Wir versorgen Deutschland"

Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitswesen keinen Halt. Über die Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Hilfsmittelversorgung sprach das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) am vergangenen Mittwochabend mit seinen Gästen Maria Klein-Schmeink (MdB), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Sprecherin für Gesundheitspolitik, sowie Martina Stamm-Fibich (MdB), Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. Von ihnen erhielt das Bündnis WvD viel Zuspruch für seine Forderungen. 

Foto: momius/Adobe Stock

„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt innovative Strukturen und Lösungen mit sich, welche die Versorgung verbessern und vereinfachen können. Wir möchten der Politik dringend Vorschläge zur Umsetzung und Feinjustierung mitgeben, damit wir gegenüber Apotheken oder Krankenhäusern nicht den Anschluss verlieren“, so das Bündnis WvD und verweist damit auf sein Dossier. Daher haben die WvD-Bündnispartner Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Egroh-Service GmbH, Reha-Service-Ring GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG das nunmehr dritte Mal zum virtuellen runden Tisch „Gesundheitspolitik im OTon“ eingeladen.

WvD fordert bundesweite Leitverträge
Bevor die Teilnehmer auf das Thema „Digitalisierung“ zu sprechen kamen, fragte das Bündnis WvD die Gäste nach ihren Einschätzungen von bundesweiten Leitverträgen Dr. Axel Friehoff, verantwortlich für Vertragsmanagement und Kassenverträgebei bei der Egroh, berichtete von dem nachteiligen Verhalten einzelner Krankenkassen zum Leid der Patienten: „Mit einem einzelnen Betrieb werden unwirtschaftliche Verträge geschlossen, die dann anderen Betrieben als Vorlage aufgezwungen werden soll – dagegen wehren wir uns mit diversen Schiedsverfahren.“ Die Lösung des Problems sieht das Bündnis WvD in bundesweiten Leitverträgen. Diese Forderung unterstützen auch die beiden Politikerinnen und zeigten sich über diesen Missstand verärgert. So pflichtete Stamm-Fibich dem Bündnis WvD bei: „Manche Kassen sind der Meinung, ihren gesetzlichen Pflichten zur Vertragsverhandlung nicht einhalten zu müssen. Dieses Verhalten ist für mich inakzeptabel. Leitverträge, so wie Sie es vorschlagen, mit den Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen der Leistungserbringer sind sicherlich eine Option, die als Lösung in Betracht kommen.“

Zuspruch für pandemie-bedingte Mehrkostenerstattung bei PSA
Ebenfalls intensiv diskutiert wurde die Kostenerstattung des pandemie-bedingten Mehraufwandes an persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Schnell stellte sich heraus, dass das Bündnis WvD und die Gesundheitspolitik diametrale Ansichten bezüglich der Verhandlungsbereitschaft von Krankenkassen hatten. Die WvD-Bündnispartner verwiesen darauf, dass für andere Versorger wie Ärzte und Phsyiotherapeuten die Abrechnung von PSA bereits geregelt sei – für die Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich jedoch nicht. Es sei zwar gesetzlich geregelt, Verhandlungen zu den Kosten der PSA zu führen, allerdings sei kein Entgegenkommen seitens der Krankenkassen zu vernehmen. Aus ihrer Erfahrung berichtete Stamm-Fibich: „Aktuell werden viele Verhandlungen geführt und es gibt Kassen, die Vereinbarungen getroffen haben und andere Kassen, die kurz davorstehen.“ Sie räumte aber auch ein, dass es auch unkooperative Krankenkassen gebe. Klein-Schmeink forderte eine Unterscheidung zwischen körpernahen Versorgungen und Versandartikeln und unterstützte die Forderung des Bündnisses WvD nach einer gerechten Entlohnung für den Mehrkostenaufwand bei der PSA: „Sobald eine körpernahe Versorgung stattfindet, muss PSA kostendeckend zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten würde man den Anreiz schaffen, unhygienisch und nicht im Sinne des Infektionsschutzes zu versorgen. Sie arbeiten mit stark gefährdeten Personengruppen – das ist dann auch eine Frage des Patientenschutzes.“ 

ePA: Leistungserbringer brauchen Schreibrecht
Auf die Kurzumfrage „Sollten Leistungserbringer für die elektronische Patientenakte (ePA) Lese- und Schreibrecht besitzen?“ antworteten 75 % der rund 100 Zuhörer mit „Ja, unbedingt“. Die restlichen 25 % verteilten sich auf die Antworten „Nein, es reicht das Leserecht“ und „Ich bin mir unsicher“. Damit erhielt das Bündnis WvD viel Rückenwind für sein Anliegen, Leistungserbringer mit einem Lese- und Schreibrecht für die ePA auszustatten. „In der Hilfsmittelversorgung gibt es sehr viele Dokumentationen, die wir hinterlegen und sammeln – zum Beispiel Beratungsdokumentationen. Alle an der Versorgung beteiligten Personen müssen sich interdisziplinär über die ePA einander mitteilen können. Wenn wir mit Medienbrüchen konfrontiert sind, erfüllt die ePA im Endeffekt nicht ihren Zweck einer schnellen und unbürokratischen Kommunikation“, so Anja Faber-Drygala, Prokuristin und Leiterin des Bereichs Recht und Gesundheitspolitik bei Sanitätshaus Aktuell.

Klein-Schmeink stimmte ihr zu. In den bisherigen Gesetzentwürfen habe sie die Orientierung am Patienten und eine konkrete strategische Planung vermisst: „Es ist ein bisschen zufällig, welche Leistungserbringer berücksichtigt werden. Vor allem nicht-ärztliche Leistungserbringer werden oft vergessen. Die Entwicklung hat viel damit zu tun, dass Patienten nicht Ausgangspunkt für die Maßnahmen sind. Die ePA soll Leistungserbringer zusammenbringen, damit sie zusammen eine gute Leistung erbringen. Da müssen wir in der nächsten Wahlperiode nachsteuern.“ Es herrschte Einigkeit darüber, dass die ePA Patientenrechte respektieren und datenschutzrechtliche Aspekte einhalten müsse.

Eine Überraschung zum Schluss
Im Anschluss wurden die Vor- und Nachteile des eRezepts diskutiert. Für Klein-Schmeink ist es „auf jeden Fall die Zukunft und auch eine Chance“. Großen Wert lege sie darauf, dass durch das eRezept keine Patientensteuerung stattfinde und Patienten in ihren Wahlmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Ein positiver Aspekt des eRezepts ist laut Klein-Schmeink die Wegersparnis – insbesondere für Menschen hohen Alters, in ländlichen Regionen oder mit Mobilitätseinschränkungen. Außerdem kritisierte Klein-Schmeink, dass es zwar Anbindungsreglungen gebe, aber eine Mitgestaltungsmöglichkeit fehle: „Das Vorgehen ist momentan unsystematisch: In dem einen Paragrafen werden Leistungserbringer ergänzt, in einem anderen dann aber nicht. Das wirkt nicht durchgängig überlegt.“ Die Notwendigkeit der Wahlfreiheit der Patienten betonte auch Stamm-Fibich und ergänzt: „Wir brauchen einheitliche Verfahren, die bei allen Kassen gleichermaßen geschaffen werden. Ich setze mich vehement dafür ein, dass es keine Insellösungen gibt.“

Zuletzt deckte Moderator Patrick Grunau, Bereichsleiter Politik, Kommunikation & Marketing beim WvD-Bündnispartner rehaVital, eine umgehend zu schließende Wissenslücke bei den Gästen auf: Allein für den Austausch von digitalen Daten wie dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) muss der Leistungserbringer Entgelte leisten. Hinzu käme, dass Krankenkassen kein einheitliches System verwenden würden. Das Resultat: Unterschiedliche Dienstleister verlangen unterschiedliche Entgelte und rufen so einen hohen bürokratischen Aufwand hervor. Das Bündnis WvD forderte dazu auf, die Neustrukturierung des Gesundheitswesens für die Vereinheitlichung von Prozessen und Kommunikationssystemen zu nutzen. Auf diese Erläuterungen reagierte Klein-Schmeink, äußerst überrascht und gab zu, dass sie „davon noch nicht gehört“ habe. Sie stimmte dem Bündnis WvD zu: „In Zeiten der Digitalisierung ist ein solches Vorgehen vollkommen irre. Wir müssen die Digitalisierung an diesen Stellen nutzen, um Standardisierungen einzuführen. Ansonsten nutzen wir nicht den Vorteil, den uns die Digitalisierung bringen sollte.“

Die nächsten Schritte
Grunau bedankte sich stellvertretend für die WvD-Bündnispartner bei den Gästen für das offene Gespräch, in dem viele Schnittmengen offengelegt worden seien. So zum Beispiel, dass die Versorgung mit Hilfsmitteln als elementarer Bestandteil des GKV-Systems bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens dringend berücksichtigt werden müsse. Im Bereich der Kostenerstattung des pandemie-bedingten Mehraufwandes an PSA hätten beide Seiten gleichermaßen notwendigen Handlungsbedarf festgestellt. Grunau versprach, den beiden Gesundheitspolitikerinnen eine Aufstellung der anfallenden Gebühren für eKV bereitzustellen. Es herrschte Einigkeit darüber, dass Digitalisierung die Abbildung des Gesamtprozesses – vom eRezept bis zur Abrechnung – vereinheitlichen und entbürokratisieren sollte. Die Gesprächsparteien wollen ihren Kontakt fortführen.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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