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2. Dezember 2020
Redaktion

BIV-OT: Politik unterstreicht Systemrelevanz der Hilfsmittelversorgung

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, GPVG) hat der Gesetzgeber die Bedeutung der Hilfsmittelversorgung im GKV-System ausdrücklich unterstrichen. Darauf weist der Bundesinnungsverband Orthopädietechnik (BIV-OT) hin. So heißt es in der Beschlussempfehlung zum GPVG: „Die Hilfsmittelversorgung hat für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und die Sicherung einer hohen Lebensqualität trotz behinderungsbedingter Einschränkungen eine erhebliche Bedeutung, weshalb die Arbeitsfähigkeit dieses Leistungsbereichs auch während der COVID-19-Pandemie sicherzustellen ist.“

BIV-OT-Präsident
Foto: BIV-OT

Das Gesetz enthalte ebenfalls die Klarstellung, dass Krankenkassen die Kosten für den erhöhten Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung (PSA), der während der Pandemie bei den Versorgungen von Patienten mit Hilfsmitteln anfällt, ersetzen müssen, so der BIV-OT. Die Höhe der Vergütung lege der Gesetzgeber in die Verantwortung der verhandelnden Vertragsparteien, da der Bedarf an PSA in den verschiedenen Produktgruppen bzw. der Leistungsart sehr unterschiedlichen ausfalle. „Die Hilfsmittelversorgung hat viele Anwendungsfelder, die je nach Produktgruppe und Leistungsart in unterschiedlicher Intensität und Dauer einen Kontakt mit Versicherten erfordern. Dementsprechend sind auch die Bedarfe nach persönlicher Schutzausrüstung zwischen den Leistungserbringern sehr unterschiedlich. Die tatsächlichen Bedarfe sollen in den jeweiligen Verträgen zur Hilfsmittelversorgung produktgruppen- und leistungsspezifisch angemessen berücksichtigt werden.“, steht in der Beschlussempfehlung.

BIV-OT-Präsident ALf Reuter kommentiert: „Wir sind froh, dass die Politik unseren Forderungen gefolgt ist und mit dem GPVG nun eine so deutliche Klarstellung bezüglich der Relevanz der Hilfsmittelversorgung im GKV-System platziert hat. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Politik die Notwendigkeit einer Erstattung pandemiebedingter Mehraufwendungen bei der persönlichen Schutzausrüstungen teilt. Wir erwarten von den Kostenträgern und ihren Spitzenverbänden, dass wir bezüglich der Kostenübernahme der deutlich erhöhten Mehraufwendungen des Infektionsschutzes bei den Hilfsmittelversorgungen schnelle, verantwortungsvolle und vor allem unbürokratische Lösungen für die einzelnen Versorgungsarten finden. Hier muss jetzt endlich gehandelt werden. Wir werden unsere Verantwortung für den Infektionsschutz unserer Mitarbeiter und Patienten wahrnehmen und zeitnah auf die Spitzenverbände der Krankenkassen zugehen.“

Das GPVG soll, ohne Zustimmung des Bundesrates, zum Januar 2021 in Kraft treten.

Die Beschlussempfehlung und den Gesetzesentwurf finden Sie hier.  

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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