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15. November 2022
Redaktion

ZVOS veröffentlicht Stellungnahme zur Fortschreibung der PG 31

Als ernüchternd bezeichnet der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) die Fortschreibung der Produktgruppe 31 (Schuhe) im Hilfsmittelverzeichnis, die der GKV-Spitzenverband am 30. September 2022 veröffentlicht hat. Die Eingaben der Fachgesellschaften wurden darin in mehreren wesentlichen Punkten nicht berücksichtigt. Der ZVOS veröffentlichte daher am 15. November eine Stellungnahme.

Foto: C. Maurer Fachmedien

 

Hintergrund

Die anlassbezogene Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den GKV-Spitzenverband bezog sich ausschließlich auf die zwei Produktuntergruppen 31.03.07 „Diabetesadaptierte Fußbettungen“ und 31.03.08 „Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom“. Dazu hatten verschiedene Organisationen detailliert Stellung bezogen und Vorschläge zur Aktualisierung gemacht, sowohl schriftlich als auch in einer mündlichen Anhörung. Neben dem ZVOS und dem Bundesinnungsverband Orthopädietechnik (BIV-OT) waren dies der Beratungsausschuss der DGOOC für das Orthopädieschuhmacherhandwerk, die AG Diabetischer Fuß in der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) sowie die Herstellervereinigung Eurocom. Mehrere Vorschläge, welche die Fachgesellschaften und Verbände unter Rückgriff auf internationale Leitlinien, auf die risikoklassengerechte Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms und auf bestehende Krankenkassenverträge gemacht haben, blieben in der Fortschreibung unberücksichtigt. Die nach der Fortschreibung veröffentlichte Stellungnahme des ZVOS lesen Sie hier im Wortlaut.

Zur Stellungnahme des ZVOS (PDF)

Die Stellungnahmen, die der ZVOS und die Fachgesellschaften vor der endgültigen Veröffentlichung der PG 31 abgegeben haben, sind auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Als Gesamtdatei finden Sie die Dokumente zum Stellungnahmeverfahren hier (PDF).

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
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