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14. April 2021
Redaktion

ZDH kritisiert Verpflichtung der Betriebe zu Testangeboten

„Die jetzt beschlossene gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten Tests anzubieten, ist das falsche Signal und belastet unsere Handwerksbetriebe zusätzlich in einer für sie ohnehin schwierigen Lage", kritisiert Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Es handele sich um eine "gesetzgeberisch unnötige Aktion". 



Foto: Boris Trenkel/ZDH

Man versuche damit, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern. “Wir brauchen in dieser Situation jedoch keine Misstrauenskultur, sondern richtig wäre der gemeinsame Schulterschluss gewesen. Unsere Betriebe testen bereits jetzt freiwillig in großem Umfang und dort, wo es noch nicht der Fall ist, liegt das mehrheitlich daran, dass nicht ausreichend Test-Kits beschafft oder geliefert werden können. Dafür aber jetzt Betriebe abzustrafen, ist unangemessen und stellt einen Vertrauensbruch dar gegenüber dem bereits unter Beweis gestellten großen Einsatz der Betriebe bei der Infektionseindämmung”, so die Auffassung von Hans Peter Wollseifer.

Der ZDH begrüßt jedoch, dass der Bund das Auslegungs- und Umsetzungswirrwarr der Länder bei der Notbremse nun durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt habe. Dies schaffe mehr Klarheit und Planungssicherheit für die Betriebe. 

“Dass der Bund bei der Notbremse das Heft des Handelns an sich gezogen hat, ist richtig, um in äußerst angespannten Infektionslagen entschlossen, rasch und an einheitlichen Kriterien orientiert vorgehen zu können. Ebenso richtig ist aber auch, dass diese unmittelbar durchgreifende Bundeskompetenz nur für eine Situation mit hohen Inzidenzen vorbehalten bleibt. Problematisch bleibt allerdings, dass dabei allein weiter nur auf einen Inzidenzwert abgestellt wird. Sichergestellt werden muss, dass bei einer regional entspannteren Pandemielage dann auch die unabdingbar nötigen Öffnungsschritte und Modellprojekte unmittelbar auf den Weg gebracht werden können”, betont Wollseifer. 

Leider sei die Novellierung des Infektionsschutzgesetztes in ihren konkreten Regelungen sehr allgemein und somit sehr interpretationsanfällig. Das berge die Gefahr unterschiedlicher Auslegung der Regelungen vor Ort und eines weiter bestehenden Flickenteppichs mit Unsicherheiten für die Betriebe.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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