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21. März 2023
Redaktion
Wir versorgen Deutschland

WvD legt Reformvorschläge zur Hilfsmittelversorgung vor

Mit seinem Positionspapier „Versorgung sichern“ hat „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) Reformvorschläge für die Hilfsmittelversorgung in Deutschland vorgelegt. Das Bündnis fordert die Einführung von Leitverträgen, paritätisch besetzte Schiedsstellen und eine vereinfachte Zulassung zur Versorgung.
Kirsten
Foto: WvD
Kirsten Abel und Patrick Grunau

Ziel sei es, Bürokratie abzubauen sowie die Transparenz und Qualität der Versorgung zu stärken, so WvD. „Unser derzeitiges Versorgungssystem mit seinem Wirrwarr aus über 1.000 Einzelverträgen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern krankt an überbordender Bürokratie, mangelnder Transparenz für die Versicherten und einem Wettbewerb, der zu Lasten der Qualität und ganzheitlichen Versorgung geht“, erklären Kirsten Abel und Patrick Grunau, Generalsekretäre von „Wir versorgen Deutschland“.

2022 hatte bereits das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Reformen u.a. in Richtung einer Reduzierung der Verträge und mehr Transparenz gefordert. Mit dem Positionspapier „Versorgung sichern“ legt WvD für die politische Diskussion nun eigene Reformvorschläge vor.

Leitverträge statt Einzelverträgen

„Wir fordern das System der Einzelverträge durch Leitverträge zu ersetzen, die zwischen den Kostenträgern und maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandelt werden“, so Grunau und Abel. Dies ermögliche einheitliche Rahmenbedingungen und überprüfbare Standards in der Versorgung, Abrechnung und Digitalisierung. Auf einen Schlag würden so die Bürokratiekosten gesenkt und die Versorgungsleistungen für die Versicherten transparenter. Freiwerdende Ressourcen könnten dann in Patientenversorgung sowie ein effektives Qualitäts-Controlling durch die Kostenträger fließen.

Die wichtigsten Vorschläge des WvD-Positionspapiers

  1. Leitverträge statt Einzelverträge: An die Stelle der über 1.000 Einzelverträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringer sollen Leitverträge treten, die zwischen den Kostenträgern und maßgeblichen Spitzenorganisationen verhandelt werden. Die Leitverträge sollen Rahmenvereinbarungen darstellen, die Leistungsumfänge, Ergebnisqualität sowie einheitliche und überprüfbare Standards in der Versorgung setzen.
  2. Reform der Schiedsverfahren: Bei Abbruch von Vertragsverhandlungen soll eine paritätisch von Kostenträgern und Leistungserbringern besetzte, ständige Schiedsstelle vermitteln. Diese könne für beide Seiten verbindliche Entscheidungen treffen und so Versorgungslücken verhindern.
  3. Vereinfachte Zulassung zur Versorgung: Im Zuge der Einführung von Leitverträgen sollte die Zulassung von Leistungserbringer zur Versorgung neu geregelt werden. Jeder Leistungserbringer, der eine Präqualifizierung erwirbt, sollte in seiner jeweiligen Region versorgen. Auf diese Weise können derzeitige Versorgungslücken geschlossen werden, so WvD.
  4. Fokus auf den Versorgungsprozess statt auf einzelne Hilfsmittel legen: Unter verbindlicher Einbeziehung der Leitlinien, Versorgungspfade und Empfehlungen der zuständigen medizinischen Fachgesellschaften sollten künftig Versorgungsstandards mit Konzentration auf den Versorgungsprozess und -ziele definiert werden. Hierzu bedarf es einer Einbeziehung der Hilfsmittelleistungserbringer in die Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung, fordert WvD.

Hintergrund

Bereits Ende 2022 hatte eine WvD-Branchenumfrage ergeben, dass fast zwei Drittel der Hilfsmittelleistungserbringer über 30 Prozent ihrer Zeit allein für Bürokratie- und Dokumentationspflichten aufwenden. Als ein Haupttreiber der Bürokratie wurde dabei insbesondere die Vertragsvielfalt mit den Krankenkassen genannt.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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