Folgen Sie uns
19. Januar 2022
Redaktion

Vertrags AG: Erfolge bei Verträgen zu den Produktgruppen 08 und 31

Zum Ende des vergangenen Jahres konnte die Vertrags-Arbeitsgemeinschaft, in der verschiedene Innungen der Orthopädieschuhtechnik gemeinsam mit der EGROH Verträge verhandeln, eine Einigung über die Preise im Vertrag mit der GWQ erzielen. Vorausgegangen war ein Schiedsverfahren, das von der GWQ initiiert worden war. Auch mit der DGUV/SVLFG – im Verbund mit ZVOS und EGROH – und anderen Krankenkassen konnten verbesserte Vergütungen vereinbart werden.



Foto: A Stockphoto/Adobe Stock

Seit 2017 hatte sich die Auseinandersetzung zwischen der GWQ und der Vertrags-AG über eine neue Preisvereinbarung zur PG 31 hingezogen. Die GWQ, der vor allem Betriebskrankenkassen angehören, hatte von den in der Vertrags-AG zusammengeschlossenen Innungen erwartet, dass sie sich einem bereits abgeschlossenen Vertrag mit niedrigeren Preisen aus einem anderen Bundesland anschließen.

Die Mitgliedsinnungen der Vertrags-AG – die Landesinnung Bayern, die Landesinnung Hessen, die Innung Baden-Württemberg und der Landesinnungsverband Niedersachsen, die in der Rechtsform einer GbR zusammengeschlossen sind – weigerten sich jedoch und bestanden auf Vertragsverhandlungen auf der Grundlage der von ihnen kalkulierten Preise. Nach erfolglosen Gesprächen entschied die GWQ, sich an das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) zu wenden und um ein Schiedsverfahren für diesen Fall zu bitten. Dadurch wurden die Anliegen der beiden Parteien aus gesundheitsrechtlicher und vertragsrechtlicher Sicht von einem unabhängigen Juristen überprüft. Dieser kam zum Schluss, dass das Anliegen der Innungen berechtigt ist und schlug einen Vergleich vor, der kurz vor Weihnachten, am 23. Dezember 2021, zwischen den Parteien abgeschlossen werden konnte.
Danach gilt für die Mitglieder der Innungen der Vertrags-AG, die dem Vertrag mit der GWQ neu beitreten, ab dem 1. April 2022 die Preisstaffel des Verbundes Spektrum K, in dem ebenfalls viele Betriebskrankenkassen zusammengeschlossen sind. Ab dem 1. Januar 2023 gilt dann die darauffolgende Preisstaffel von Spektrum K.

Ausdauer und transparente Kalkulation entscheidend
„Der Widerstand aus unseren Reihen war so stark, dass wir auch das Risiko eines Schiedsverfahrens nicht gescheut haben, erläutert Gerold Elkemann, Geschäftsführer der Landesinnung Bayern, warum die Innungen standhaft blieben. Jens Schulte, Obermeister der Landesinnung Hessen, wertet den Vergleich als großen Erfolg. Er zeige, dass man auch als kleineres Handwerk etwas gegen die großen Kassenverbünde erreichen kann. Aus Sicht von Schulte war letztlich mit ausschlaggebend, dass die Vertrags-AG ihre Preisforderungen mit Kalkulationen belegen konnte. „Unsere Kalkulationen werden ständig auf der Basis der tatsächlichen Kosten aktualisiert und wir stellen sie transparent und fair dar“. Die einheitliche Kalkulationsgrundlage, die zwischen den beteiligten Innungen abgestimmt wurde, liege in Excel-Tabellen vor. Damit könne man immer direkt sehen, wie sich Veränderungen einzelner Posten auf den Gesamtpreis auswirken. Das ermögliche es, schnell auf unterschiedliche Preisermittlungen, wie sie von der Barmer und Techniker sowie der DAK bevorzugt werden, einzugehen. Mit diesen Kassen sowie mit KKH, hek und hkk hat die Vertrags-AG ebenfalls erfolgreich Verträge abgeschlossen.

Für andere Innungen offen
Die Kalkulationen der Vertrags-AG könnten auch von anderen Innungen genutzt werden, erklärt Gerold Elkemann. Mit den umfangreichen Daten aus der Kalkulation könne man der Übermacht der Kostenträger in Verhandlungen kompetent und transparent begegnen. Claus Kopp, Landesinnungsmeister Niedersachsen, betont die Offenheit der Vertrags-AG für andere Innungen. Als großen Vorteil der Vertrags-AG sieht Gunther Scheerer, stellvertretender Obermeister der Innung Baden-Württemberg, dass es ein kleines Verhandlungsteam gibt, welches das Mandat der Mitglieder hat, und dass dessen Vertragsergebnisse auch von allen akzeptiert werden.

Neue Preisvereinbarung mit DGUV und SVLFG
In den Vertragsverhandlungen selbst kooperiert die Vertrags-AG auch mit anderen Verbänden. So ist Dr. Axel Friehoff von der EGROH ständiges Mitglied im Verhandlungsteam, was, so Gunther Scheerer, den Vorteil hat, dass man im Verbund als bundesweiter Vertragspartner auftreten kann. Gemeinsam mit der EGROH und dem Zentralverband Orthopädieschuhtechnik gelang es auch, mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Übergangsvereinbarung von plus 10 Prozent über die PG 31 abzuschließen. Diese hat eine Laufzeit von einem Jahr, ist für diesen Zeitraum unkündbar und beinhaltet die Übereinkunft beider Parteien zur zeitnahen Weiterverhandlung bezüglich eines neuen Rahmenvertrages.

Im Rahmen der Übergangsvereinbarung werden die Vergütungen der Preislisten in Anlage 7 der Rahmenvereinbarung zur orthopädischen Schuhversorgung zum 01.01.2022 – befristet für ein Jahr – unter Beibehalt der bisherigen Leistungsbeschreibungen und Positionsnummern linear um plus 10 Prozent angehoben. Die neuen Preise gelten für alle Leistungen, die seit dem 01.1.2022 erbracht werden bzw. wurden.

Einen Verhandlungserfolg konnte gleich zu Beginn des Jahres die Landesinnung Bayern erzielen. Mit der AOK Bayern konnte eine Einigung ab 1.4. 2022 mit einer Steigerung von 12 Prozent auf alle Positionen erreicht werden. Diesen Erfolg führt die Landesinnung vor allem darauf zurück, dass die AOK – anders als die GWQ – durch die transparente Kalkulation und die Darstellung anderer zu erwartender Kostensteigerungen offen für die notwendige Erhöhung der Preise war.

© Wolfgang Best/Orthopädieschuhtechnik

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Schuhsohle
Zurück
Speichern
Nach oben