Verhandlungen abgeschlossen
Im Juli 2023 war das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in Kraft getreten. Dort ist festgehalten, dass die Präqualifizierung für Apotheken bei „apothekenüblichen Hilfsmitteln“ entfallen soll. Die beiden Verhandlungsparteien mussten allerdings unter anderem noch festlegen, welche Hilfsmittel als „apothekenüblich“ zu deklarieren sind.
Apotheker begrüßen das Ergebnis
„Wir freuen uns sehr, dass wir noch vor Ablauf der Verhandlungsfrist und ohne Einbeziehung der Schiedsstelle eine wirklich gute Lösung für die Apotheken aushandeln konnten“, sagt der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann. „Dies ist ein Erfolg der Selbstverwaltung. Wenn die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis zustimmen, ist die Präqualifizierung bei den allermeisten Hilfsmitteln schon bald Geschichte. Das ist eine Forderung, die wir als Deutscher Apothekerverband schon seit Jahren an die Politik herantragen. Endlich wird sie nun Realität!“.
Hubmann erklärt weiter, dass die Details der Verhandlungslösung derzeit noch nicht mitgeteilt werden könnten. Es müsse noch abgewartet werden, dass die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und des DAV das Ergebnis bestätigen. „Anfang Februar dürfte dann aber Klarheit da sein“, so Hubmann.
Der einseitige Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken bei apothekenüblichen Hilfsmitteln war von Verbänden aus der Hilfsmittelbranche mehrfach kritisiert worden. Sie befürchten einen Wettbewerbsvorteil der Apotheken durch Regelungen, die nicht für alle Leistungserbringer gleichermaßen gelten.