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21. Februar 2024
Redaktion
Orthopädie und Chirurgie

Verbände warnen vor Zweiklassenmedizin

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK), die Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie e.V. (GFFC) und die D-A-CH Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie (DVSE) warnen vor einer Zweiklassenmedizin durch "Hybrid-DRG".
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Foto: thingamajiggs/Adobe Stock

Mit Einführung sogenannter „Hybrid-DRG“ durch das Gesundheitsministerium sollen nun auch ambulante Operationen mit Behandlungspauschalen vergütet werden. Der BVOU, der BVASK, die GFFC und die DVSE warnen davor, dass hierdurch individuelle Medizin erschwert und die Qualität von Operationen deutlich sinken werde. Der Kostendruck durch Pauschalvergütungen führe zu medizinisch fragwürdigen Entscheidungen und letztlich in eine Zweiklassenmedizin.

Bisher werden bei ambulanten Operationen Materialien und Implantate, die bei Operationen verbraucht oder eingesetzt werden, wie z.B. Knochenplatten, Prothesen oder Anker zur Befestigung von Sehnen, von den Krankenkassen einzeln vergütet.

In Krankenhäusern werden diese Materialien jedoch über Kostenpauschalen (DRG) finanziert. „Eine aktuelle Umfrage unter Ärzten von BVOU, BVASK, GFFC und DVSE zeigt: Der Kostendruck durch solche Pauschalvergütungen, wie im jetzigen stationären DRG-System, führt zu medizinisch fragwürdigen Entscheidungen. Und genau dieses System soll nun auch für ambulante Operationen gelten!“, kritisieren die Verbände.

Ergebnisse der Umfrage

In der Umfrage, bei der 600 Operateure antworteten, gaben 60 Prozent der Teilnehmer an, dass sie bei freier Wahl andere Entscheidungen bezüglich der Art und Menge der Materialien im Rahmen von Operationen treffen würden als unter den aktuellen DRG-Bedingungen.

Ein Fünftel der Ärzte bestätigten sogar die Aussage, Patienten unter DRG-Bedingungen nicht gemäß dem wissenschaftlichen Standard behandeln zu können.

Knapp ein Drittel der Befragten sehen sich aufgrund des Kostendruckes in Zusammenhang mit Implantaten und anderen medizinischen Materialien gezwungen, gewisse Eingriffe auf zwei Operationen aufzuteilen, obwohl aus medizinischer Sicht der gesamte Eingriff auch in einer einzigen OP durchgeführt werden könnte.

Über 80 Prozent der Operateure sind der Meinung, dass Patienten medizinisch besser versorgt werden könnten, wenn Implantate und andere medizinische Materialien im Rahmen von Operationen nach Verbrauch erstattet würden – so wie es bisher bei ambulanten Operationen der Fall war.

Qualitätsverlust droht

Die Verbände aus Orthopädie und Unfallchirurgie weisen darauf hin, dass Gesundheitsminister Lauterbach doch eigentlich auch die Überökonomisierung und die Fehlanreize, die durch das DRG-System eingeführt wurden, beklage. Mit Einführung der ambulanten Fallpauschalen wiederhole er nun aber den Fehler ein zweites Mal.

Auch beklage der Minister seit Jahren eine bestehende oder drohende Zweiklassenmedizin. „Mit Einführung der Hybrid-DRG wird diese bei ambulanten Operationen jedoch erst geschaffen!”, betonen die Verbände. “Medizinisch wichtige Entscheidungen sollen bei gesetzlich Versicherten nun unter Kostendruck getroffen werden. Preisdumping und Qualitätsverlust sind vorprogrammiert.”

Die Vorsitzenden des BVOU und BVASK, Dr. Burkhard Lembeck und Priv.-Doz. Dr. Ralf Müller-Rath leiten aus dieser Umfrage eine eindeutige Forderung an den Bundesgesundheitsminister ab: „Spezielle Materialien und Implantate müssen weiterhin durch die Krankenkassen separat und nach dem realen Verbrauch erstattet werden. Nur so können wir die Patienten passend zum Bild der Erkrankung und Verletzung behandeln.“

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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