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29. Juli 2021
Redaktion

Überbrückungshilfe wird verlängert

Die Überbrückungshilfe III mit dem Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 wird mit einem eigenen Programm Überbrückungshilfe III Plus mit dem Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021 fortgesetzt. Mit der Verlängerung soll Unternehmen geholfen werden, die weiterhin von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen sind.

Foto: Björn Wylezich/Adobe Stock

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro (die Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche).

Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III. Neu ist eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.

Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Genauere Informationen zur Überbrückungshilfe III plus gibt es auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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