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14. Juli 2020
Redaktion

TSE-Kassenaufrüstung: Sieben Bundesländer wollen Betriebe entlasten

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen Betriebe angesichts der Corona-Krise bei der Aufrüstung von Kassen entlasten, teilt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit. So reagieren diese Bundesländer laut ZDH auf die Corona-Krise mit einer stillschweigenden Verlängerung der Frist für die Kassenaufrüstung bis zum 31. März 2021 – das ist sechs Monate später, als es das Bundesfinanzministerium vorsieht.

Foto: Stegner/ZDH

Voraussetzung sei insbesondere, dass bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau bzw. der Einbindung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachweislich beauftragt worden ist.

„Da das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Länder keine allgemeine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel über den 30. September 2020 hinaus erlassen wollte, nehmen nun die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle ein und haben für eine dringend notwendige Entlastung der Betriebe gesorgt. Durch die (…) Weisungen der Länder werden die Betriebe – aber auch die Finanzämter vor Ort – vor erheblichem Bürokratieaufwand bewahrt.“, lobt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Allerdings sei die jetzt gefunden Lösung, die einen Nachweis darüber voraussetzt, dass eine Kassenaufrüstung in Auftrag gegeben wurde, aus Sicht des Handwerks nur die zweitbeste Lösung. Zumindest, so der ZDH, müssten aber nicht alle Betriebe einzeln die Verlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen, wie vom Bundesfinanzministerium empfohlen. In Zeiten massiver Einnahmeausfälle bei den Betrieben erspare ihnen das unnötige Bürokratie.

„Unsere Betriebe haben derzeit alle Hände voll zu tun, um die Krise zu meistern und die Weichen auf Aufschwung zu stellen”, betont Holger Schwannecke. “Dass sie gerade jetzt personelle und finanzielle Ressourcen auf eine Kassensicherung für vielfach klamme Kassen aufwenden sollen, ist für viele nicht nachvollziehbar. Die Beibehaltung der Frist wäre ganz sicher gerade in der gegenwärtigen Phase des Wiederhochfahrens das falsche Signal. Gerade in der Corona-Krise hätte es auch dem Bundesfinanzministerium darum gehen sollen, alle Akteure vor vermeidbaren Mehrbelastungen zu schützen und alle Bemühungen zu stützen, diese schwierige Lage zu bewältigen.“

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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