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12. Oktober 2022
Redaktion

Sonderbericht des BAS sieht Defizite bei der Hilfsmittelversorgung von gesetzlich Versicherten

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung systematisch untersucht. Seine Erkenntnisse und Empfehlungen hat das BAS, wie es im Juli angekündigt hatte, nun in seinem „Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ veröffentlicht und große Defizite festgestellt. Das wettbewerbsorientierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung habe sich nicht bewährt, so Frank Plate, Präsident des BAS.

Foto: nmann77/Adobe Stock

Die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln ist für viele Menschen Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, stellt das BAS fest. Dies gilt insbesondere für ältere oder behinderte Menschen. Deshalb soll die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln von den gesetzlichen Krankenversicherungen bestmöglich organisiert werden. Die Auswertung des BAS zeige jedoch, dass an vielen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, mit Hilfsmittelleistungserbringern Verträge abzuschließen, die für Versicherte möglichst transparent nachvollziehbar sind. Der Sonderbericht legt dar, dass dies nicht immer der Fall ist. Nach Einschätzung des BAS gibt es Defizite bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die sich negativ auf die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln auswirken.

Mangelnde Transparenz bei Verträgen

Beispielsweise verfügen aus Sicht des BAS nicht alle Krankenkassen über eine ausreichende Anzahl an Verträgen. Darüber hinaus kommen die bundesunmittelbaren Krankenkassen nur vereinzelt ihrer Pflicht nach, über Vertragsinhalte zu informieren, sodass ein Vergleich der Leistungsangebote verschiedener Krankenkassen erschwert wird. Das BAS bemängelt außerdem, dass viele Krankenkassen keine strukturierten Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durchführen, um die Qualität in der Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Beratungen werden von vielen Leistungserbringern nur digital angeboten, so das BAS.

Vorschlag: Rückkehr zur Zulassung per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge

In seinem Sonderbericht gibt das BAS Anregungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Rechtsrahmens. „Ein wesentlicher Baustein ist dabei unsere Einschätzung, dass sich das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung nicht bewährt hat. Wir schlagen deshalb eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge vor“, so Frank Plate, Präsident des BAS. „Das BAS möchte den Diskussionsprozess über die weitere Gestaltung in der Hilfsmittelversorgung anstoßen. Wir freuen uns, wenn uns dies mit diesem Bericht gelingt.“

Den Sonderbericht des BAS über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der GKV finden Sie hier (PDF).

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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