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12. August 2020
Redaktion

Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.

Foto. kanpisut/Adobe Stock

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-VCoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt.

Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.

“Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln”, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Den Aufsichtsbehörden der Länder soll die Arbeitsschutzregel als einheitliche Grundlage dienen, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.

Auf den Internetseiten der BAuA stehen die  neue SARS-Cov-2-Arbeits­schutzregel sowie zentrale FAQs der Bundes­anstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin (BAuA) zu diesem Thema bereit.

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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