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13. März 2020
Redaktion

Kurzarbeit wird erleichtert

Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag hat dazu im Eilverfahren einstimmig Sonderregelungen für erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können.



Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock

Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld Informationen zu Kurzarbeit bereit, die immer wieder aktualisiert werden. 

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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