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29. April 2020
Redaktion

Kühne fordert Schutzschirm für Hilfsmittel-Leistungserbringer

MdB Dr. Roy Kühne (CDU), Berichterstatter für Heil- und Hilfsmittel im Gesundheitsausschuss des Bundestags, fordert in einem Positionspapier angesichts der Corona-Krise einen finanziellen Schutzschirm sowie einen besseren Zugang zu Patienten für Hilfsmittel-Leistungserbringer. Nur so könne die Versorgung der Patienten gesichert und gravierende Folgeschäden vermieden werden. Kühne übergab das Positionspapier am 22. April 2020 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. 

Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel

“Die aktuellen Herausforderungen durch die anhaltende Covid-19-Pandemie stellen die für die Hilfsmittelversorgung verantwortlichen Leistungserbringer und deren Angestellte sowie die industriellen Hersteller vor große Herausforderungen. Sie alle sind relevant für die Versorgung von Millionen Versicherten mit Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Medizinprodukten. Durch das Herunterfahren der klinischen Versorgungen und die erheblich reduzierte Patientenversorgung in den niedergelassenen Praxen entstehen Mindereinnahmen. Es darf nicht zugelassen werden, dass durch Betriebsschließungen und Entlassungen die ohnehin vom Fachkräftemangel tangierte Branche weiter geschwächt wird. Kurz- und mittelfristige Auswirkungen der anhaltenden Corona-Pandemie könnten zu einem Ausfall der Infrastruktur führen. Dies gilt es zu verhindern. Es muss politische Aufgabe sein, die Hilfsmittelbranche in dieser Zeit wirtschaftlich zu unterstützen und damit die flächendeckende Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Es gilt, die Sicherstellung von Arbeitsplätzen und die Unterstützung der industriellen Hersteller von Hilfsmitteln zu gewährleisten”, begründet Kühne seine Forderungen.

Einrichtung eines Schutzschirms 
Kühne weist in dem Schreiben darauf hin, dass laut Umfragen die Umsatzeinbrüche bei den Hilfsmittelleistungserbringern, über alle Produktgruppen hinweg, derzeit im Schnitt mehr als 40 Prozent betragen und dass es Probleme bei der Lieferfähigkeit aufgrund fehlender Handelsware gibt. Laut einer Umfrage rechnen über 88 Prozent der Befragten mit vorübergehenden Betriebsschließungen, 80 Prozent der Betriebe sehen sich in der Situation, betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Die Situation, so Kühne, werde zudem durch Einstellungen des Praxisbetriebs niedergelassener Ärzte verschärft. 

“Die Aufrechterhaltung der notwendigen GKV-Versorgungen während und nach der Corona-Krise droht zum finanziellen Kollaps für die kleinen und mittleren Unternehmen des Gesundheitshandwerks zu werden”, so Kühne. “Nur ein Schutzschirm kann sicherstellen, dass eine flächendeckende, wohnortnahe und notwendige Versorgung entsprechend des gesetzlichen Auftrags nach SGB V jetzt und in Zukunft aufrechterhalten werden kann.”

Finanzielle Unterstützung für die Hilfsmittel-Leistungserbringer sei daher erforderlich. Kühne schlägt als Betrag die Differenz des Umsatzes zum Vergleichszeitraum 2019 vor. Dieser sei durch Vorlage wesentlicher Kennzahlen durch die Unternehmen und durch Kontrolle der Abrechnungszahlen der GKV zum Vorjahr leicht zu ermitteln. 

Flächendeckende Gewährleistung der Versorgung – Systemrelevanz der Hilfsmittelerbringer herausstellen
Kühne weist darauf hin, dass die bedarfsgerechte ambulante Versorgung der Patienten nur sichergestellt ist, wenn alle Marktteilnehmer unter der Beachtung hygienischer Vorschriften ungehindert am Marktgeschehen teilhaben können. Er betont, dass dafür die Systemrelevanz der Hilfsmittelleistungserbringer und der Hersteller herausgestellt und explizit erklärt werden müsse. Wichtig sei in dem Zusammenhang auch, die Hilfsmittelerbringer als empfangsberechtigt für Persönliche Schutzausrüstung zu benennen und sie bei deren Finanzierung zu unterstützen.

Für die Sicherung der Gesundheitsversorgung sei eine explizite Zugangsberechtigung zum Patienten, zum Beispiel in pflegerischen Einrichtungen, sicherzustellen. Die Monatspauschale für Pflegehilfsmittel sollte seiner Ansicht nach auf 80 Euro verdoppelt werden.

Kühne fordert des Weiteren Importerleichterungen für systemrelevante Leistungserbringer sowie ein “Fast-Track-Verfahren” an den EU-Binnengrenzen für Materialien, die zur Herstellung von Hilfsmitteln benötigt werden. Die Abhängigkeit von Lieferungen aus Staaten außerhalb der EU müssen insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden.

Wichtig sei auch, Produkte, die für die laufende, wohnortnahe Versorgung unabdingbar sind, und Ersatzgeräte von Produktbeschlagnahmungen auszunehmen. Es müsse sichergestellt werden, dass gerade in Krisenzeiten der Lagerbestand an Hilfsmitteln eine laufende Versorgung gewährleistet. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln müsse eine Versorgung von wenigstens zwölf Wochen sichergestellt sein.

Digitale Möglichkeiten nutzen
Um direkte Kontakte zu minimieren, fordert Kühne, bei der Versorgung mit Hilfsmitteln und Verbrauchsmitteln Daten auch telefonisch abfragen zu können und auch Videotelefonie nutzen zu können. Leistungserbringer sollten angehalten werden, nach Möglichkeit auch Sprechstunden oder Beratungen mit Teletechnik anzubieten. Es solle die Möglichkeit geschaffen werden, Telemonitoring einzusetzen, um etwa technische Probleme aus der Ferne bewerten zu können, Fragen beantworten und bei Bedarf auch den Arzt per Videokonsultation hinzuziehen zu können. Die digitale Abstimmung mit allen Beteiligten in der Versorgungskette sollte vorangetrieben und als Grundlage der Versorgung auch von der GKV anerkannt werden, so Kühne. Auch sollten Beratungsprotokolle mit Unterschriften des Patienten vor Ort nicht mehr notwendig sein, um Leistungen abrechnen zu können.

Versorgung chronischer Wunden sicherstellen
Wegen der Kontaktbeschränkungen könne die Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden derzeit nicht sichergestellt werden, erklärt der Bundestagsabgeordnete. Es müsse geregelt werden, dass Versorgungen von Wundpatienten vorübergehend auch ohne ärztliche Verordnung erfolgen dürfen. Hier könne die Bedarfsermittlung durch Wund-Experten erfolgen, bei denen sich der Patient bereits in Behandlung befindet. Eine telemedizinische Erstanamnese sollte als persönlicher Kontakt anerkannt werden, sodass auf dieser Grundlage eine Verordnung für Verbandmittel ausgestellt werden kann. Auch sollte bei Bedarf und gleichbleibender Versorgung eine bis zu dreimalig wiederholte Abgabe des verordneten Verbandmittels ermöglicht werden, so Kühne. 

Das Positionspapier von Dr. Roy Kühne finden Sie hier

In der Maiausgabe der Orthopädieschuhtechnik wird ein Interview mit Dr. Roy Kühne, ZVOS-Präsident Stephan Jehring und Dr. Hartmut Stinus zu lesen sein. 

 

 

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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