Krankschreibung per Telefon weitere drei Monate möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei Erkältungsbeschwerden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Dies solle angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der langsam voranschreitenden Impfungen helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren. Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wurden.