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16. April 2020
Redaktion

Kontaktbeschrän­kungen werden bis mindestens 3. Mai verlängert

Die gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland verhängten Kon­taktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert werden. Da­rauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am 15. April in Berlin verständigt. Ergänzend zu den bisherigen Regelungen wurden einige neue Maßnahmen beschlossen - darunter Regelungen für erste Öffnungen der Beschränkungen im Einzelhandel. Die Details hängen von Branche und Bundesland ab.

Foto: ahmet/Adobe Stock
Merkel erklärte, dass es sich bei dem bisher Erreichten um einen „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ handele. Es seit weiterhin entscheidend, dass die Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal einer anderen Person bewegen. 

Die Regelung, dass Sanitätshäuser (und damit auch Orthopädieschuhtechnikbetriebe) weiterhin geöffnet haben dürfen, bleibt bestehen. Für den Einzelhandel – und damit auch für den Schuhandel – wurde beschlossen, dass Geschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ab 20. April wieder öffnen dürfen (unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen). In Podologiepraxen dürfen weiterhin ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist unter anderem, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen. 

Der Bund möchte die Länder und die kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen unterstützen. Neben der Beschaffung vornehmlich im Ausland werden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut, erklärt die Bundesregierung. Das vordringliche Ziel bestehe in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen. Darüber hinausgehende Kapazitäten sollen in Bereichen des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht durchgängig gewährleistet werden kann.

Für den Alltagsgebrauch wird das Tragen so genannter Alltagsmasken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden kann (z.B. öffentlicher Personennahverkehr, Einkauf im Einzelhandel etc.), von der Bundesregierung dringend empfohlen. Auch hier können die einzelnen Bundesländer können hierzu eigene Regelungen beschließen.

Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Es soll jedoch auch berücksichtigt werden, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Für die einzelnen Einrichtungen soll mit Hilfe von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und immer wieder an das weitere Infektionsgeschehen angepasst werden. 

Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen sei ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft sollen frühestmöglich unterrichtet werden. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt.

Um die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht zu gefährden, soll auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass die derzeitigen, umfassenden Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder eingeführt werden können. Darüber hinaus können auch Mobilitätsbeschränkungen in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall getroffen werden. 

Diese ersten Schritte sollen zunächst bis zum 3. Mai gelten. Rechtzeitig vor dem 4. Mai wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.  

Zum Beschluss der Bundesregierung und der Bundesländer

Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
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